Ein Salzburger Ex-Polizist (29) bestritt am Mittwoch im Landesgericht den Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung: Auf der Heckscheibe seines Autos hatte er einen Adler aufgeklebt, der nahezu identisch ist mit dem Reichsadler aus der Nazi-Zeit. Und mit einem „White Power“-Leiberl ging er ins Fitnessstudio.
Für den Staatsanwalt stand außer Frage, dass der Adler-Aufkleber am Auto des Angeklagten ein Reichsadler aus der NS-Zeit war: Er sei völlig ident, nur ohne Hakenkreuz und Eichenkranz. Mehr als ein Jahr – bis zum August 2025 – sei der Angeklagte mit dem Symbol am Auto herumgefahren und habe „es zur Schau gestellt“, so der Ankläger. „Beim Angeklagten gilt auch ein strengerer Maßstab, weil er als Polizist gelobt hat, die österreichischen Gesetze zu befolgen.“ Den Polizei-Dienst hat der Angeklagte mittlerweile selbst quittiert – mitunter auch wegen des Strafverfahrens.
Zwei Vorwürfe nach dem Verbotsgesetz
Der zweite Wiederbetätigungsvorwurf betraf einen Besuch im Fitnessstudio Anfang März 2025: Der Angeklagte trug zum Trainieren ein T-Shirt mit dem „White Power“-Slogan samt Abbildung eines Ku-Klux-Klan-Mitglieds in der bekannten Robe und Henkersknoten in der Hand. „Das ist rassistisch ja, aber keine Wiederbetätigung“, betonte Verteidiger Franz Essl. Man müsse differenzieren, meinte er auch zum Adler-Aufkleber: Ohne Hakenkreuz sei es kein nationalsozialistisches Symbol, so der Anwalt.
Band-Logo oder Nazi-Symbol?
Für den 29-Jährigen war der Adler jedenfalls ein Teil eines Logos von der Rock-Band Rammstein: „Ich bin ein großer Fan“, erklärte der Salzburger. Den Aufkleber habe er bei einem Konzert der Band in Serbien gekauft. Beim Aufkleben sei aber der untere Teil – das stilistische „R“ von Rammstein – entfernt worden. „Es war mir nicht klar, dass es derselbe Adler war“, sagte er.
Provokation gegen Ausländer
Doch was wollte er mit Aufkleber und T-Shirt ausdrücken, fragte der Richter, vor allem in Bezug auf das eindeutige Kleidungsstück: „Mir ist es bewusst, dass es ein rassistischer Schriftzug ist. Ich wollte nur ein bisschen provozieren, weil es gegen Ausländer geht.“ Er habe als Polizist tagtäglich mit Kriminellen zu tun gehabt, erklärte er den Grund für seine Abneigung.
Er meinte aber auch, dass er damit „nie eine weiße Vorherrschaft propagieren“ wollte. Daraufhin machte ihn der Richter auf seine Postings in Sozialen Netzwerken aufmerksam, wo er sich über „so viele mit Kopftuch im Fitnessstudio“ beschwerte. In der Profil-Beschreibung wählte er auch noch ausgerechnet einen Spruch, der auf einem NS-Konzentrationslager stand.
Die acht Geschworenen entschieden zu beiden Anklage-Vorwürfen auf schuldig nach dem Verbotsgesetz. 18 Monate Haft auf Bewährung lautete das nicht rechtskräftige Urteil.
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