Wegen Strafmilderung

Mordversuch: Staatsanwältin fordert höhere Strafen

Salzburg
11.03.2026 15:00

Es war ein außergewöhnlicher Prozess, der am Dienstag im Salzburger Landesgericht mit außergewöhnlichen Urteilen endete: Ein Senior (86) wollte mithilfe einer Pflegerin (59) sein Leben und das seiner Ehefrau beenden. Beide wurden wegen Mordversuchs verurteilt, beide erhielten Strafmilderung. Zu mild für die Staatsanwältin, die Berufung anmeldete.

Es war ein besonders tragischer Kriminalfall, der dunkle Seiten unseres Gesellschaftssystems aufzeigte: Ein 86-Jähriger, der sich jahrelang um seine schwer demenzkranke Ehefrau kümmerte und selbst an Krebs erkrankte, sah keinen anderen Ausweg mehr. Er bat eine Pflegerin (59) um Schlaftabletten, mischte einen „Gute-Nacht-Trunk“ für sich und seine Ehefrau.

Doch beide überlebten. Drei Jahre Haft auf Bewährung wegen versuchten Mordes lautete das bemerkenswerte Urteil für den 86-Jährigen, viereinhalb Jahre teilbedingt bekam die helfende Pflegerin – drei Jahre davon bedingt. Bei Rechtskraft des Urteils könnte die 59-Jährige den unbedingten Teil mit der Fußfessel leisten.

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Was will man hier noch? Jede unbedingte Haftstrafe wäre für ihn eine lebenslange.

Verteidiger Michael Hofer

All das, obwohl der Strafrahmen bei einer Verurteilung nach dem Mord-Paragrafen bei zehn Jahren Freiheitsstrafe beginnt. Eine außerordentliche Strafmilderung machte die milden Strafen möglich: Aufgrund der vielen Milderungsgründe – Geständnis, Beitrag zur Wahrheitsfindung, etc. – konnte der Geschworenensenat sogar eine reine Bewährungsstrafe verhängen.

Pflegerin bleibt bis Rechtskraft in U-Haft
Offensichtlich nicht zur Zufriedenheit aller Prozessbeteiligten: Die Staatsanwältin hat direkt nach der Urteilsverkündung bei beiden Angeklagten Strafberufung angemeldet. Ergo: Die Anklagebehörde fordert empfindlichere Gefängnisstrafen. Der Verteidiger der Pflegerin, Kurt Jelinek, zog nach und meldete ebenfalls Strafberufung an. Seine Mandantin müsse daher in Untersuchungshaft bleiben, erklärt Jelinek und verweist zudem auf mehrmonatige Fristen bis zu einer Berufungsverhandlung.

„Was will man hier noch?“
Noch keine Entscheidung hat Verteidiger Michael Hofer für seinen 86-jährigen Mandanten getroffen: „Was will man hier noch? Jede unbedingte Haftstrafe wäre für ihn eine lebenslange“, betont der Salzburger Anwalt im „Krone“-Gespräch. Der 86-Jährige sei für Hofer „nicht Rückfall-gefährdet“, der Mann habe beim Prozess „gar nichts beschönigt“.

Als „menschlich ideales Urteil“ bezeichnet es der Anwalt. Noch bis Freitag hat Hofer Zeit, um nachzuziehen.

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