Ein paar Euro Beute, jugendliches Imponiergehabe – und plötzlich sitzt man auf der Anklagebank. So erging es zwei Teenagern aus Vorarlberg, die mehrere Kinder bedroht und ausgeraubt hatten.
Seit mehr als einem Monat sitzen die beiden Burschen in Untersuchungshaft. Sowohl der 14-jährige Vorarlberger als auch der 15-jährige Syrer sind Schulabbrecher, die augenscheinlich mehr vom schnellen Geld durch Kriminalität als von redlicher Arbeit halten. Laut Anklage soll der Jüngere gleich mehrere Delikte begangen haben – drei Raubüberfälle, Körperverletzung, gefährliche Drohung und Nötigung. Sein Mitangeklagter soll an einer der Taten beteiligt gewesen sein. Die im Prozess verhandelten Szenen spielten sich innerhalb weniger Tage im Jänner in Feldkirch und Bludenz ab. Opfer waren meist gleichaltrige oder noch jüngere Burschen.
Die „Beute“ fiel nicht gerade üppig aus
So wurden etwa vier unmündige Kinder vom Duo abgezockt. Die „Beute“: zwei Euro. Einem anderen Jugendlichen haben die beiden Nachwuchsgangster den Weg versperrt – 23,50 Euro mussten her, erst dann durfte er weitergehen. Kurz darauf wird der Jüngere von einem Zeugen dabei gefilmt, wie er abermals eine Gruppe Kinder um deren Taschengeld bringt – was dann letztlich auch zu einer Anzeige führt. Wenige Tage später wiederholte sich das Spiel in einer Unterführung beim Busplatz in Feldkirch – auch in diesem Fall belief sich die Beute auf zwei Euro.
„Habe meine Lektion gelernt“
Vor dem Saal warteten 13 Zeugen – junge Menschen, die alle erzählen hätten können, wie schnell man aus Angst bereit ist, die rare Barschaft auszuhändigen. Doch dazu kam es nicht mehr: Denn bereits zu Prozessbeginn zeigten sich beide Angeklagten geständig. „Ich möchte mich ändern. Ich habe meine Lektion im Gefängnis gelernt“, beteuerte der 14-Jährige. Auch der 15-Jährige rang um Worte: „Es tut mir leid. Wir haben Scheiße gebaut.“
Es tut mir leid. Wir haben Scheiße gebaut.
Der 15-jährige Angeklagte vor Gericht
Die Wiedergutmachung erfolgte noch im Gerichtssaal durch seinen Verteidiger. In seinem Plädoyer sprach dieser von jugendlicher Angeberei, von gespielter Härte. „Das ist nicht zu entschuldigen“, sagte der Anwalt, „aber mein Mandant ist kein hart gesottener Verbrecher.“ Auch schwierige Familienverhältnisse hätten ihren Anteil.
Schuldsprüche und mahnende Worte
Der Verfahrenshelfer des 14-jährigen Vorarlbergers betonte ebenfalls: „Mein Mandant ist kein Hochkrimineller, sondern in etwas hineingeraten.“ Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher sprach die Jugendlichen dennoch schuldig. Der 14-Jährige erhielt drei Monate Haft auf Bewährung sowie 960 Euro Geldstrafe. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der 15-jährige Mittäter kam mit einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 960 Euro davon.
In ihrer Urteilsbegründung machte die Richterin klar, wie schmal die Grenze ist: „Es braucht keine ausgesprochenen Drohungen. Schon das Versperren des Weges kann als Drohung empfunden werden.“ Nach der Verhandlung wurde der 14-Jährige enthaftet. Zum Abschied gab ihm die Richterin ein paar mahnende Worte mit auf den Weg: „Nutzen Sie diese Chance. Denn beim nächsten Fehltritt könnten aus der bedingten Strafe rasch ein paar Monate Haft werden.“
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