Der Streit zwischen einem Firmenchef, der in der Abfallwirtschaft aktiv war, und der Behörde endete am Freitag vor dem Strafgericht in Salzburg. Weil er ohne Erlaubnis eine Deponie mit Bauresten zuschüttete und die Umwelt dadurch gefährdete, erfolgte die nicht rechtskräftige Verurteilung.
Die Staatsanwaltschaft warf einem Tennengauer Unternehmer vor, mit einer illegalen Deponie die Umwelt vorsätzlich beeinträchtigt zu haben – gemäß Paragraf 181b des Strafgesetzbuches. Bereits zu Beginn des Prozesses am Freitag im Landesgericht betonte der Richter, dass sich das Verfahren schon lange hinzieht.
Rechtlicher Zoff zwischen Firma und Behörde
Kurz und laienhaft fasste der Verteidiger den technisch komplizierten Fall zusammen: Sein Mandant habe als Firmenchef den Behördenauftrag gehabt, ein Loch mit Bauresten zu befüllen und zu schließen. Danach wollte er darauf ein Träger-Bauwerk errichten und das Areal für eine Photovoltaik-Anlage nutzen – 78.000 Tonnen an Baureste schüttete er dafür in die laut Behörden illegale Deponie. Allein die Beseitigung würde zwei Millionen Euro kosten. Der Unternehmer sah sich aber im Recht, plädierte auf nicht schuldig.
Letztlich folgte das Gericht der Anklage: zehn Monate bedingte Haft für den Unternehmer plus 15.000 Euro Strafe für die Firma, nicht rechtskräftig.
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