Was im Zivildienst bereits geht, soll nun auch für das Freiwillige Sozialjahr möglich werden. Das beantragte die Kärntner ÖVP in der jüngsten Landtagssitzung.
In der jüngsten und für heuer letzten Sitzung des Kärntner Landtages ging es nicht nur um das Landesbudget. Die Kärntner Volkspartei widmete sich auch Bauernhöfen: Fällt ein Landwirt durch eine Krankheit, einen Unfall oder gar Schlimmeres plötzlich aus, stehen viele Betriebe vor enormen Herausforderungen. „Tiere müssen versorgt, Felder bestellt, der Haushalt weitergeführt werden“, schildert ÖVP-Landwirtschaftssprecherin Stefanie Ofner.
Noch dazu haben Bauern aus der Sozialversicherung für Selbstständige (SVS) heraus keinen Anspruch auf Krankengeld oder vergleichbare Leistungen. In solchen Fällen seien Betriebshelfer, zum Beispiel Zivildiener, neben der Familie meist die einzige soziale Absicherung der Landwirte (wir haben berichtet).
Arbeiten am Bauernhof: Hohe Nachfrage nach Zivildienern
„Die Zivildiener, die auf Bauernhöfen mitarbeiten, sind fünf Tage pro Woche in den Betriebsablauf eingebunden und übernehmen etwa Tätigkeiten im Stall – das entlastet die Familien erheblich. Die Nachfrage nach Zivildienern auf bäuerlichen Betrieben ist allerdings deutlich höher als das aktuell verfügbare Angebot“, heißt es seitens der ÖVP. Sozialjahr:
Rechtliche Voraussetzungen fehlen
Geht es um das Freiwillige Sozialjahr, können sich die Helfer zwar in Bereichen wie Betreuung, Pflege und Obdachlosenhilfe einsetzen lassen, allerdings nicht auf Bauernhöfen in Not. „Zunehmend melden auch junge Frauen – insbesondere Absolventinnen landwirtschaftlicher Fachschulen – Interesse an, ihren Dienst auf in Not geratenen Höfen zu leisten. Leider besteht für sie über das Freiwillige Sozialjahr derzeit keine Möglichkeit dazu“, lautet die Kritik.
Deshalb beantragte der ÖVP-Landtagsklub, Sozialministerin Korinna Schuhmann (SPÖ) möge die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betriebshilfe im Freiwilligen Sozialjahr schaffen. Der Antrag wurde dem zuständigen Ausschuss zugewiesen.
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