Als Ware klassifiziert

Rechnung vom Zoll trübt Freude über Weihnachtspost

Oberösterreich
27.12.2025 06:00

Verwundert und verärgert über die diesjährige Weihnachtspost ist eine Familie aus dem Innviertel (OÖ). Weil die vier Grußkarten aus England als Ware klassifiziert worden waren, mussten sechs Euro bezahlt werden. Erstmals wurden den Empfängern dafür Zollgebühren berechnet.

Unter dem Weihnachtsbaum der Familie H. aus Munderfing fanden sich im heurigen Jahr nicht nur Packerl und Karten, sondern auch eine Rechnung vom Zoll.

Internationale Familie
„Wir sind eine internationale Familie mit Freunden und Familienmitgliedern in Australien, England oder Hongkong. Heuer erreichte mich, wie jedes Jahr, die Grußkartensendung unseres ehemaligen Au-Pairs aus England. Und dieses Jahr musste ich das erste Mal dafür Zoll zahlen“, ärgert sich Mama Sandra H.

In dem Kuvert, auf dem groß „Grußkarte“ geschrieben stand, befanden sich insgesamt vier Karten. „Jede dieser Karten enthielt lediglich freundliche Worte, keinerlei Waren oder Geschenke. Der Brief wurde in England gewogen und entsprechend mit Porto versorgt“, schüttelt die Familie nur den Kopf.

In dem Kuvert aus England befanden sich insgesamt vier Grußkarten für Weihnachten.
In dem Kuvert aus England befanden sich insgesamt vier Grußkarten für Weihnachten.(Bild: Sandra H., Krone KREATIV)

Importtarif
Mama Sandra wollte es genau wissen und schrieb dem Zollamt eine E-Mail. Von dort bekam sie diese, für die Familie wenig zufriedenstellende Antwort: „Laut Zollamt Österreich und der TARIC-Datenbank fällt eine Grußkarte in einem Brief nicht unter die Kategorie Dokument, sondern wird als Ware klassifiziert. Grußkarten gelten somit zollrechtlich als Waren, auch wenn sie keinen hohen materiellen Wert aufweisen.“

Der Importtarif von sechs Euro werde allen Empfängern einer Drittlandsendung für die verpflichtende Anmeldung verrechnet. 

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