Zum dritten Mal muss am Klagenfurter Landesgericht ein Ex-Sportler wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges auf die Anklagebank: Der 27-Jährige handelt mit Lego-Steinen – kassiert ab, lieferte aber nie. Der jüngste Coup fand sogar noch in der Haft statt. Nicht die einzige Justizpanne, wie sich beim Prozess zeigt.
„Es tut mir leid, aber mehr möchte ich nicht dazu sagen“, stellt der Angeklagte gleich zu Beginn klar. Er gibt immerhin genau das zu, was ihm sowieso nachgewiesen werden kann – dass er noch während der Strafhaft aus seiner letzten Lego-Verurteilung in einer Außenstelle der Justizanstalt Klagenfurt mit einem Handy heimlich Geschäfte gemacht hat. Er bot online Lego-Sets, Nintendo oder Sammlerfiguren an, kassierte, lieferte aber die Ware nie.
Für die einzelnen Kunden, die beim Prozess als Geschädigte aufmarschieren mussten, geht es um Beträge von einigen Hundert Euro; insgesamt kam aber doch einiges zusammen – laut Anklage sollen es rund 11.000 Euro sein.
Flucht aus Justizanstalt Klagenfurt
Die Frage, wie ein Häftling hinter Gittern rückfällig werden kann, wird beim Prozess aufgrund des schweigsamen Angeklagten nicht geklärt. Dafür stellt sich heraus, dass der junge Serienbetrüger – es ist bereits sein drittes Mal, dass er mit Klemmbausteinen Opfer abzockte – ein paar aufregende Monate hinter sich hat. Denn auch ihm war, wie einem jungen Millionenbetrüger, in der Zwischenzeit ebenfalls die Flucht aus der Justizanstalt Klagenfurt geglückt!
Zumindest konnte er dann dank eines europäischen Haftbefehls wieder erwischt werden – in Mailand klickten die Handschellen, sodass er wieder in Klagenfurt vor Gericht gestellt werden konnte. Das Urteil fällt blitzschnell: Bei einer Strafdrohung von mittlerweile 7,5 Jahren findet Richter Gerhard Pöllinger-Sorre mit drei Jahren das Auslangen.
Angeklagter wie Staatsanwältin Karin Schweiger nehmen an, auch die dritte Strafe ist damit rechtskräftig – mittlerweile sind schon acht Jahre (!) an Verurteilungen zusammengekommen. Die Lego-Opfer bekommen übrigens alle einen Schadenersatz zugesprochen. Ob sie ihr Geld aber je wiedersehen, ist fraglich.
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