Opfer überlebte knapp

Messerstiche in Wasserpark: Sechs Jahre Haft

Wien
13.11.2025 18:12

Knapp überlebt hatte ein 33-jähriger Mann, der am 5. August von einem flüchtigen 19-jährigen Bekannten niedergestochen wurde. Auslöser war offenbar ein Streit um ein Handy, das der Ältere dem Jüngeren geborgt hatte. Der 19-Jährige musste sich am Donnerstag wegen versuchten Mordes verantworten. Er wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Passanten fanden damals im August den 33-jährigen Mann schwer verletzt im Wasserpark in Wien-Floridsdorf am Boden liegend – er hatte wohl Glück im Unglück, eine Not-OP und ein Zufall retteten ihm schließlich das Leben. Der Tatverdächtige – ein 19-jähriger Bulgare – konnte nur zwei Tage später gefasst werden. Der Auslöser für den Streit klingt banal wie schockierend: Ein geborgtes Handy soll der Grund gewesen sein. 

Statt am Flughafen in Floridsdorf gelandet
Die Verteidigerin zeichnete vor Gericht das Leben ihres jungen Mandanten nach – eine Geschichte, die ihn letztlich in die Obdachlosenszene und zur Bekanntschaft mit dem späteren Opfer führte. Der 19-Jährige, ein Wanderarbeiter, verdiente seit seinem 16. Lebensjahr seinen Lebensunterhalt mit Gelegenheitsjobs. Zuletzt half er in Tschechien bei der Paradeiserernte. Eigentlich wollte er danach in seine Heimat Bulgarien zurückkehren. Doch statt am Flughafen Schwechat landete er in Wien-Floridsdorf – ohne Deutschkenntnisse, ohne Handy und ohne Orientierung, wie die Verteidigerin erklärte.

Im Wasserpark traf er dann schließlich eine Woche vor der Tat auf den 33-Jährigen, mit dem er gelegentlich Energy-Drinks konsumierte und von dem er sie auch das Handy borgte. Am 5. August trafen sie im Park erneut aufeinander – der 33-Jährige und ein Bekannter tranken dort bereits am Vormittag Alkohol. Der 19-Jährige wollte mit seiner Mutter in Neapel telefonieren und bat wieder um das Telefon. Als das Gespräch zu lange dauerte, forderte der 33-Jährige sein Handy zurück – ein Streit entbrannte.

19-Jähriger winkte Opfer zu sich und stach zu
Ab da unterscheiden sich die Versionen der Geschehnisse von Angeklagten und Opfer. Der Ältere berichtete, dass er und sein Bekannter aus dem Park gingen und sich verabschiedeten. Auf der Straße traf er erneut auf den 19-Jährigen, der ihm herwinkte. Dass er zusticht, „hätte ich nie gedacht“, sagte das Opfer im Zeugenstand.

Der 19-Jährige erklärte vor Gericht, in Notwehr gehandelt zu haben. Der 33-Jährige habe ihn im Streit um ein Handy geschlagen und in die Genitalien getreten, dann in den Schwitzkasten genommen. „Ich habe gehustet, geweint und geschrien“, sagte der Angeklagte.

Aus Angst zog er ein Springmesser, das er zuvor im Park gefunden hatte, und stach zweimal zu. Die Stiche trafen Herz und Lunge, der Mann erlitt massive innere Blutungen. Nur durch Zufall überlebte er – ein nahe stehender Rettungswagen leistete Erste Hilfe, eine Notoperation, bei der das Brustbein gespalten werden musste, rettete ihm das Leben. Sechs Tage blieb er auf der Intensivstation. Er schloss sich dem Verfahren mit einer Schmerzengeld-Forderung in der Höhe von 9000 Euro an.


Drogen und starke Medikamente
Der 33-Jährige leidet an paranoider Schizophrenie und nimmt seit 2018 Medikamente. In seinem Blut fanden sich Spuren von Alkohol, Marihuana, Kokain, Crack und Benzodiazepine. Die Verteidigerin des 19-Jährigen vermutete eine mögliche „pulshafte Reaktion“ aufgrund seiner Krankheit bei dem 33-Jährigen, doch laut dem psychiatrischen Gutachter Peter Hofmann gab es dafür keine Anzeichen – der Mann habe vor der Tat rational gehandelt. 

Der Angeklagte selbst erklärte, er wollte sich direkt nach der Tat stellen, doch ein Paar, dem er das Messer zeigte, habe ihn ignoriert. Schließlich bat er in einer Tankstelle um Hilfe. Bei seiner Festnahme randalierte der Mann allerdings. Er zeigte sich unkooperativ, aggressiv und urinierte durch die vergitterte Zellentür, sodass er in eine Gummizelle gebracht werden musste. „Ich war verzweifelt, habe geweint“, sagte der 19-Jährige. Er habe an sein Kind in Bulgarien und an seine Eltern gedacht.

Kein Mordversuch
Die Geschworenen verneinten einstimmig den Mordversuch und werteten die Tat als absichtlich schwere Körperverletzung. Der Beschuldigte, mit 19 Jahren ein junger Erwachsener, wurde nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt. Dass der Mann – wie er sagte – in Notwehr gehandelt hat, wurde ebenfalls negiert.

Während er das Urteil annahm, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab. Er muss zudem dem Opfer 9000 Euro Schmerzengeld zahlen. Erschwerend gewertet wurde die Tat durch Verwendung einer Waffe, mildernd war der bisher ordentliche Lebenswandel und dass der Angeklagte unter 21 ist.

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