Ab Jänner dürfen Arbeitslose nichts mehr dazuverdienen, Ausnahmen gibt es nur für Ältere, bestehende Dienstverhältnisse müssen beendet werden. Diese Neuregelung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes trifft allerdings nicht nur Arbeitslose, sondern auch dringend benötigte Pflegekräfte sowie Elementarpädagoginnen in Ausbildung. Salzburg verlangt eine Reparatur.
„Vom geplanten Wegfall der geringfügigen Zuverdienstmöglichkeit zum Arbeitslosengeld betroffen wären nach unserem Kenntnisstand auch Bezieher des AMS-Pflegestipendiums bzw. des Fachkräftestipendiums“, erläutert Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek, zuständig für den Arbeitsmarkt im Gespräch mit der „Krone“.
Aktuell besteht für Auszubildende im Bundesland Salzburg die Möglichkeit, im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit unterstützend in den Landes-Krankenanstalten und Seniorenwohnhäusern tätig zu werden. „Diese sogenannten ‘Helping-Hand-Dienste‘ oder ‘Sitzwachen‘ sind eine wichtige Stütze unseres Pflege- und Gesundheitssystems, die aber durch die Neuregelung wegzufallen droht“, so die FPÖ-Landesrätin.
Bezieher von AMS-Fachkräftestipendien schauen durch die Finger
Probleme gebe es auch im Bereich der Elementarpädagogik. Für diese Berufsgruppe gibt es ebenfalls ein AMS-Fachkräftestipendium – viele angehende Elementarpädagoginnen, die beispielsweise ein berufsbegleitendes Kolleg absolvieren, haben die Ausbildung in der Annahme begonnen, dass sie neben dem Stipendium geringfügig dazuverdienen können. „Betroffene berichten uns davon, dass sie die Ausbildung deshalb gegebenenfalls abbrechen müssten, wenn die Gesetzesänderung Anfang 2026 tatsächlich in dieser undifferenzierten Form in Kraft tritt“, schildert Svazek.
Salzburg wird das Thema bei der Länderkonferenz aufs Tapet bringen. „Der Austausch mit meinen Regierungskollegen aus den Bereichen Gesundheit und Pflege hat eindeutig ergeben, dass die geplante Neuregelung negative Auswirkungen befürchten lässt. Wir wollen daher aus den Bundesländern heraus darauf hinwirken, dass die Bundesregierung Ausnahmen für den Pflegesektor, die Elementarpädagogik sowie gegebenenfalls weitere Berufsgruppen vorsieht.“
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