Russische Diplomatinnen und Diplomaten müssen sich seit dem heutigen Sonntag, 25. Jänner, in der EU melden. Auch ihre Mitarbeitenden und Familienangehörige sind von der Meldepflicht umfasst. Sie alle müssen ihre Reisen zwischen Mitgliedstaaten mindestens 24 Stunden im Voraus in den Ziel- und Durchreiseländern anmelden.
Die Durchreiseländer können die Einreise oder Durchreise im Zweifelsfall auch verbieten. Als Begründung heißt es, die Betroffenen würden zum Teil eingesetzt, um nachrichtendienstliche Operationen gegen die Ukraine durchzuführen. Dabei geht es beispielsweise um Spionage und das Verbreiten von Desinformationen über den Krieg, um die öffentliche Meinung zu verzerren.
Die Meldepflicht wurde im Oktober 2025 beschlossen und ist Teil eines Pakets mit Sanktionen gegen Russland. Bisher konnten russische Diplomatinnen, Diplomaten und anderes Personal ungehindert außerhalb des Hoheitsgebiets des Aufnahmestaats und durch das Gebiet der Union reisen. Vor allem die Regierungen östlicher EU-Länder üben daran seit Jahren Kritik.
Andere Regierungen hatten hingegen die Sorge geäußert, dass der Kreml im Gegenzug die Bewegungsfreiheit europäischer Diplomatinnen und Diplomaten in Russland einschränken könnte. Russinnen und Russen, die gegen die Meldepflicht verstoßen, können ihre diplomatische Akkreditierung verlieren.
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