Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Entscheidung niedrigerer Instanzen aufgehoben, die der Regierung von Ex-Präsident Donald Trump untersagt hatte, in US-Pässen nur die Geschlechter „männlich“ und „weiblich“ zuzulassen.
US-Präsident Donald Trump hat vor dem höchsten US-Gericht einen Zwischenerfolg bei seiner Anti-Transgender-Politik errungen. Damit wurde sein Versuch bestätigt, wonach im Pass ausschließlich das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht eingetragen werden sollte.
Das oberste Gericht verwies den Fall nun an die untere Instanz zurück. Damit ist der Fall noch nicht abgeschlossen.
Vor einigen Jahren war in den USA das Kürzel X im Pass eingeführt worden, damit Menschen, die sich weder als weiblich noch als männlich definieren, eine weitere Option hatten.
Trump ist das ein Dorn im Auge. Er verfolgt in seiner zweiten Amtszeit eine rigide Geschlechterpolitik. Er sprach sich beispielsweise dafür aus, dass Transmenschen, denen bei Geburt ein männliches Geschlecht zugeschrieben wurde, nicht in weiblichen Sportteams mitmachen dürfen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.