Die Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft kritisiert den Sparkurs der Landesregierung. Der Vorwurf: Einsparungen im Bereich der Kinderbetreuung verletzen die Grundpfeiler der Kinderrechte. Worum es genau geht.
Die Ergebnisse der Budgetklausur der Salzburger Landesregierung stoßen auf breiter Front auf Widerstand. Nun auch von Seiten der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Denn künftig soll der Zuschuss des Landes für die Gemeinden für unter Dreijährige wegfallen. Sprich: Kinderbetreuung wird für Familien vermutlich teurer, denn auch die Gemeinden können den fehlenden Zuschuss nicht auffangen.
In einer Aussendung kritisiert Kinder- und Jugendanwältin Johanna Fellinger eine fundamentale Verletzung der Kinderrechte laut UN-Kinderrechtskonvention.
Wohl im Vordergrund
Dabei geht es unter anderem darum, dass Kinder nicht aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt werden, dass ihr Wohl im Vordergrund steht, sie ein Recht auf Entwicklung haben und gehört werden müssen.
„Die nunmehr beschlossenen Einsparungen im Bereich der elementaren Bildung widersprechen allen vier obgenannten Prinzipien“, schreibt Fellinger. Frühkindliche Bildung sei Chancengleichheit.
Sparkurs trifft besonders arme Kinder
Sie befürchtet, dass viele Kinder ob des Sparkurses nicht mehr partizipieren können, weil sich die Eltern die Betreuung nicht mehr leisten werden können. Zudem kritisiert Fellinger, dass die Qualität der Betreuung leiden wird.
Unter dem Sparkurs werden vor allem Kinder aus armutsgefährdeten Familien leiden, so Fellinger. Sie appelliere daher „eindringlich“ an die Landesregierung, die geplanten Einsparungen zurückzunehmen.
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