Die deutsche Regierung hat am Mittwoch die Einsatzmöglichkeiten der Polizei bei der Abwehr von Drohnen ausgebaut (siehe Video oben). Diese kann künftig „geeignete technische Mittel“ einsetzen, „wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“.
Damit soll rechtlich klarer werden, dass die Bundespolizei eine Drohne auch abschießen darf. Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt hatte bereits angekündigt, dass die Polizei eine eigene Einheit für die Abwehr von Drohnen aufbauen werde. Zudem würden ein Kompetenzzentrum entwickelt und die Zusammenarbeit mit Ländern wie Israel und der Ukraine verstärkt. Diese hätten schließlich besonders viel Erfahrung bei der Abwehr von Drohnen.
Das Ministerium nimmt 90 Millionen Euro pro Jahr in die Hand. „Dies umfasst den einmaligen Investitionsbedarf für die erstmalige Beschaffung des erforderlichen Gerätes beziehungsweise den Investitionsbedarf für Folge- und Ersatzbeschaffungen in den Folgejahren“, heißt es. Es ist auch zusätzliches Personal von 341 Personen vorgesehen.
Mehr Rechte für Polizei
In einem zweiten Schritt soll in den kommenden Wochen das Luftsicherheitsgesetz reformiert werden, um etwa zu klären, wie eine Amtshilfe der Bundeswehr bei Vorfällen mit Drohnen aussehen kann. Diese Hilfe war bereits bei der Aufklärung der Drohnensichtungen am Flughafen München angefordert worden. Ein Entwurf des Polizeigesetzes sieht außerdem vor, dass diese künftig selbst Telefone abhören und Standortdaten erheben darf oder Kontrollen ohne Anlass in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen durchführen kann.
Die Gefahrenlage hat sich verändert. Das zeigen unzählige Cyberattacken und eben auch die Drohnen, hinter denen man Russland vermuten muss.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder
Neues Gesetz auch in Bayern
Im deutschen Bundesland Bayern hat die Regierung ebenfalls einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu Drohnen auf den Weg gebracht. Bisher ist der Abschuss für die Polizei rechtlich und technisch heikel, da meist die nötige Ausrüstung fehlt. Das soll sich nun ändern. „Es gibt keinen Anlass zu Panik, aber zu großer Vorsicht“, sagte Ministerpräsident Markus Söder nach der Kabinettssitzung in München.
Zunächst soll die Polizei, wenn Drohnen gesichtet werden, möglichst rasch verifizieren können, ob es sich um einen erlaubten Flug oder ein unerlaubtes oder gar gefährliches Flugobjekt handelt. Wird eine Drohne als gefährlich eingestuft, soll diese unschädlich gemacht werden können. Im besten Fall durch elektronische Übernahme der Steuerung, das Einfangen mit einem Netz oder eine Störung des Antriebs. Als Ultima Ratio, also wenn es gar nicht anders geht, soll die Drohne verfolgt und notfalls auch abgeschossen werden dürfen.
Wegen der Drohnensichtungen in München wurden zuletzt viele Flüge gestrichen, Tausende Passagierinnen und Passagiere strandeten. Wer hinter den Flügen steckt, ist bisher nicht öffentlich bekannt.
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