Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid des Landes Kärnten aufgehoben, das für einen Lithium-Abbau auf der Koralpe keinen Bedarf für eine Umweltverträglichkeitsprüfung sah.
Schon seit Jahren wird auf der Koralpe um die Genehmigung für den Abbau von Lithium durch einen australischen Konzern gerungen. Umweltschützer und Anrainergemeinden befürchten allerdings negative Auswirkungen in der Region, vor allem auf das Trinkwasser. Trotz dieser Bedenken hatte das Land Kärnten aber festgestellt, dass für das Bergbauprojekt keine Umweltverträglichkeitspflicht besteht.
„Bergbau braucht Transparenz“
Offenbar vorschnell, wie nun das Bundesverwaltungsgericht am Montag festgestellt hat: „Der Bescheid des Landes war falsch“, so GLOBAL-2000-Sprecherin Anna Leitner. Damit heißt es für European Lithium nun zurück an den Start: mit genauen Projektbeschreibungen, aufgrund derer dann Sachverständige untersuchen können, welche Belastungen zu erwarten wären.
Außerdem muss das Land tiefgehender prüfen, ob das Projekt gemeinsam mit anderen Vorhaben die UVP-Pflicht nicht doch überschreitet. „Bergbau braucht Transparenz“, so Leitner. Man wolle die Behörde „genau beobachten“.
Reaktionen gespalten
Umweltschützer freuen sich, Bergbau-Boss Tony Sage findet die „Gerichtsentscheidung höchst befremdlich“. Die Projektbetreiber von Critical Metals Corp, einem australischen Mineralienkonzern, wollen in Kärnten trotzdem weiter am Ball bleiben und Lithium zutage fördern: „Aus rechtlicher Sicht sind wir äußerst zuversichtlich, dass der Bescheid der Landesregierung wiederhergestellt wird“, so Sage.
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