Seine Berufung gegen das Ersturteil stellte sich für einen amtsbekannten Neonnazi aus dem Bezirk Eferding als Bumerang heraus. Anstelle milder sechs Monate scharf verdonnerte ihn das Linzer Berufungsgericht nun zu drei Jahren Haft. Sein Verfahrenshelfer hatte ihm zuvor wohlweislich davon abgeraten.
Wegen NS-Wiederbetätigung und Verhetzung muss der Vater eines FPÖ-Funktionärs aus dem Bezirk Eferding nun drei Jahre lang hinter Gitter. Das Oberlandesgericht Linz hatte die vom Welser Erstgericht verhängte Strafe (sechs Monate unbedingt plus 18 Monate bedingt) am Dienstag aus generalpräventiven Überlegungen deutlich erhöht (drei Jahre unbedingt). Der Angeklagte verzichtete freiwillig auf eine Teilnahme an der Berufungsverhandlung.
Alkoholproblem
„Ich hab’ ihm geraten, das Ersturteil anzunehmen, er wollte aber nicht auf mich hören“, ärgerte sich Verfahrenshelfer (Pflichtverteidiger) Michael Lanzinger, der dem Obergericht gegenüber argumentiert hatte, dass sein Mandant ein massives Alkoholproblem habe und sich im betrunkenen Zustand zu unbesonnenen Handlungen hinreißen habe lassen. Der Mann soll unter anderem Hakenkreuz-Postings und Fotos mit SS-Runen in Internet-Gruppen verbreitet haben.
T-Shirts mit Zahl 88
Außerdem wurde ihm vorgeworfen, zwei schwarze T-Shirts mit der Zahl 88 („Heil Hitler“) für Spiele eines Hobby-Fußballvereins besorgt zu haben. Und er soll nach einem sexuellen Übergriff durch Migranten gepostet haben, dass er diese „Kreaturen“ töten würde.
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