Radikalisierung, gewalttätige Auseinandersetzungen, zu wenig oder überfordertes Personal – die Problemfehler rund um die heimischen Schulen wachsen zunehmend an. Die Regierung will nun im Ministerrat am Mittwoch erste Schritte setzen.
Suspendierte Schülerinnen und Schüler sollen künftig eine Begleitung für ihre Zeit der Abwesenheit erhalten. Ziel sei eine Rehabilitierung und Resozialisierung der Kinder und Jugendlichen, betonte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) am Mittwoch vor dem Ministerrat. Eltern, die bei der Suspendierungsbegleitung nicht mitwirken, drohen Verwaltungsstrafen von 150 bis 1000 Euro. Die verpflichtende Maßnahme solle ab dem Schuljahr 2026/27 gelten.
In den vergangenen Jahren habe es eine Verdreifachung der Suspendierungen an Österreichs Schulen gegeben, berichtete Wiederkehr. Dies geschehe, wenn die Kinder oder Jugendlichen eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellten. Viele Betroffene hätten ihre Zeit dann etwa im Einkaufszentrum oder im Park verbracht, was sich nun ändern soll. Die Suspendierungsbegleitung im Ausmaß von mindestens acht Stunden werde pädagogische wie sozialpädagogische Maßnahmen etwa durch Schulpsychologinnen und -psychologen umfassen.
Auch „Perspektivengespräch“ wird eingeführt
Noch eine weitere Maßnahme, die der Sicherheit an Schulen dienen soll, beschließt die Regierung am Mittwoch im Ministerrat. Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe müssen vor einem Schulabbruch ab dem kommenden Schuljahr verpflichtend ein „Perspektivengespräch“ mit mindestens einer vertrauten Lehrkraft führen. Bei Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten am Gespräch teilnehmen, bei Verweigerung sind ebenso Verwaltungsstrafen möglich.
Auch die zunehmende Radikalisierung in den Schulen soll thematisiert und bekämpft werden. Hier will die Regierung besonders die Betreuung durch Schulpsychologen ausbauen, laut Wiederkehr soll die Anzahl in etwa verdoppelt werden. Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) dazu: Man muss etwas unternehmen, bevor was passiert.“
Plakolm will „Erziehungsanstalten“
Nachdem am Freitag zehn Jugendliche nicht rechtskräftig freigesprochen wurden, denen geschlechtliche Handlungen mit einer Zwölfjährigen vorgeworfen wurden, reißen Diskussionen auch am Mittwoch nicht ab. Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) sprach sich vor dem Ministerrat für „Erziehungsanstalten“ für straffällige Jugendliche aus. „Ob ,Ja ist Ja‘ die Lösung ist, wage ich zu bezweifeln“, meinte sie dagegen. „Denn eine Zwölfjährige kann in diesem Kontext nicht Ja sagen“.
Ein solches Zustimmungsprinzip – wie es etwa in Spanien gilt – hatte SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer am Montag erneut aufs Tapet gebracht. „Wir können nicht hilflos zusehen, während sich Zwölfjährige vor der Freiheit des Gesetzes sozusagen auf unseren Straßen herumtreiben und Mädchen vergewaltigen“, so das drastische Bild, das die ÖVP-Ministerin zeichnete. Deshalb brauche es Erziehungsanstalten für schwererziehbare, straffällige Jugendliche.
Koalition sieht Handlungsbedarf
Das Urteil habe Rechtslücken aufgezeigt, und die gelte es nun zu schließen, betonten auch der pinke Bildungsminister Christoph Wiederkehr sowie SPÖ-Staatssekretär für Staatsschutz Jörg Leichtfried. „Es gibt in der Koalition Einigkeit, dass hier Handlungsbedarf besteht“, sagte Wiederkehr. Derzeit werde geprüft, wie das geltende Sexualstrafrecht weiterentwickelt werden kann, hieß es am Montag von der Justizministerin.
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