Wiederholungstäter

Junger Ukrainer (18) ging auf „Autobingo-Tour“

Vorarlberg
08.01.2026 19:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Nach einer Serie von Einbruchsdiebstählen in unversperrte Autos, gefährlicher Drohung und Körperverletzung musste sich am Donnerstag ein 18-jähriger Ukrainer vor dem Schöffengericht in Feldkirch verantworten.

Vater, Stiefvater und Bruder kämpfen in der Ukraine gegen die russischen Invasoren. Er selbst flüchtete mit der Mutter und der Oma nach Vorarlberg. Doch statt sich wohl zu verhalten, wurde der junge Mann straffällig. Erst im Frühjahr am Landesgericht Feldkirch wegen Erpressung und gefährlicher Drohung verurteilt, setzte das Früchtchen nach dem Prozess seine kriminelle Karriere munter fort: Aus unversperrten Autos quer durch Vorarlberg stahl er Geld und Bankomatkarten, mit denen er in Geschäften bezahlte. 

Auch ein Diebstahl in einem Sutterlüty-Markt geht auf seine Kappe. Als ihn eine Mitarbeiterin am Rucksack packt, leistet er heftige Gegenwehr. Die Tatvorwürfe umfassen insgesamt zehn Seiten. Entsprechend scharf formuliert ist das Eingangsplädoyer von Staatsanwalt Richard Gschwenter: „Der Angeklagte lernt es einfach nicht. Eine derartige Ignoranz habe ich noch nie erlebt!“

„Stand unter Drogen und kann mich nicht erinnern“
Auf ein umfassendes Geständnis, trotz mehrerer Videobeweise von den diversen Überwachungskameras, wartet man im Prozess vergebens. Der Standardsatz des Angeklagten: „Ich stand bei den Taten unter Drogen und kann mich nicht daran erinnern.“ Kokain, Ecstasy, Antidepressiva – alles habe er eingeworfen, um seinen seelischen Schmerz zu unterdrücken. Am meisten mache ihm zu schaffen, dass Vater, Stiefvater und Bruder im Ukraine-Krieg kämpfen würden.

Dafür zeigt der öffentliche Ankläger zwar Verständnis, eine Standpauke für den jungen Kriminellen setzt es aber dennoch: „Die Meinung, die die Leute beziehungsweise die Opfer von Menschen haben, die bei uns Schutz suchen, haben Personen wie Sie zu verantworten. Abgesehen davon bleiben die Opfer auch noch auf dem für sie entstandenen Schaden sitzen.“ Und der beträgt im Falle des 18-Jährigen immerhin mehrere Tausend Euro. 

Bald wieder auf freien Fuß
Der Schöffensenat spricht den Wiederholungstäter schließlich im Sinne der Anklage schuldig. Wegen räuberischen Diebstahls, schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls, Urkundenunterdrückung, schwerer Nötigung und Körperverletzung verhängt Richterin Kathrin Feurle eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, davon neun Monate bedingt. Da er bereits knapp die Hälfte in U-Haft verbracht hat, könnte der bislang Unbelehrbare schon am 17. Jänner wieder auf freiem Fuß sein. Das Urteil ist rechtskräftig.

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