Eine brutale Jugendbande aus der Donaustadt filmte ihre Angriffe mit dem Handy. Ein Clip fiel besonders widerwärtig aus: Der 15-jährige Angeklagte nötigt einen Jugendlichen dazu, ihm die Hände und Füße zu küssen. Ehe die Situation eskaliert.
Die Richterin spielt bei der Beschuldigtenbefragung im Wiener Landl das Video vor, das der 15-Jährige, der zusammen mit weiteren vier Jugendlichen auf der Anklagebank sitzt, am 20. September 2025 in einem Park im Donaustädter Kagran aufgenommen hat. Es sind verstörende Bilder.
Zu sehen ist ein Bursch mit angsterfüllten Augen, der seinem filmenden Peiniger abwechselnd die Füße und die Hände küssen muss. Ehe der Täter in einer Gewaltexplosion das 16-jährige Opfer niederschlägt, anschließend brutal auf den Jugendlichen eintritt. Unterlegt ist der Clip, der natürlich prompt auf Snapchat hochgeladen wurde, mit arabischer Musik, Smileys und dem Text: „Hab seine Nase gef...., so geil.“
Ich wollte nur meinen Freund beschützen ... Wir haben nett mit ihm geredet, aber er hat frech geantwortet.
So rechtfertigt ein 15-Jähriger die Kuss-Nötigung und Körperverletzung
Zufallsopfer übelst zugerichtet
„Ich wollte nur meinen Freund beschützen“, argumentiert der junge Angeklagte patzig. „Vor wem?“, ist auch Frau Rat ratlos über die kuriosen Verantwortungen, die ihr die fünf Angeklagten – österreichische, irakische und rumänische Staatsbürger – in dem Prozess servieren. Bei dem es neben der Fußkuss-Nötigung auch um schwere Raube und weitere Körperverletzungen geht – laut Anklage auch einen mit vorgehaltenem Messer.
Bei den Angriffen war Gewalt im Spiel: Ein erwachsenes Zufallsopfer erlitt multiple Frakturen des Gesichtsschädels und den Bruch von vier Zähnen. Der Erstangeklagte übergibt im Prozess 2800 Euro Schmerzensgeld. Die Beute in einem weiteren Fall: gerade einmal 15 Euro.
Teilbedingte Haftstrafe für den 15-Jährigen
Die Burschen, von denen vier aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurden, sind teilweise geständig. Zwei bekommen eine Diversion, die anderen drei fassen teilbedingte Strafen aus. Auch der 15-Jährige, der sein Opfer zum Küssen seiner Füße genötigt hat, kommt mit 15 Monaten Haft, davon zwölf bedingt, davon. Nicht rechtskräftig.
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