Ab kommendem Jahr

Noch härtere Regeln für Sozialhilfebezieher in OÖ

Oberösterreich
24.09.2025 09:00

Der ohnehin restriktive Umgang mit Sozialhilfebeziehern in Oberösterreich wird weiter verschärft: Ein strengeres Gesetz und eine verstärkte Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) sollen mehr Menschen in den Arbeitsmarkt (zurück-)bringen. Am Donnerstag kommt der Gesetzesentwurf in den Landtag.

Oberösterreich fährt seit Bestehen der schwarz-blauen Koalition einen restriktiven Kurs in Sachen Sozialhilfe. Seit 2017 sind dadurch die Zahlen der Bezieher von damals rund 15.000 auf zuletzt 9207 im Jahr 2024 zurückgegangen. Andere Bundesländer – aktuell Tirol und die Steiermark – schielen nach OÖ, um sich diesbezüglich etwas abzuschauen. Auch im Bund wurde eine Diskussion zur Sozialhilfereform gestartet.

„Vorreiter im Kampf gegen Sozialmissbrauch“
Ungeachtet dessen geht Oberösterreich den nächsten Schritt: Am Montag beschloss die Landesregierung eine weitere Verschärfung des Sozialhilfegesetzes. Morgen, Donnerstag, wird die Novelle dem Landtag vorgelegt. Laut dem zuständigen Landesrat Christian Dörfel (ÖVP) soll OÖ damit „Vorreiter beim Kampf gegen Sozialmissbrauch bleiben“.

Verpflichtende Maßnahmen
Ziel sei es, arbeitsfähige Sozialhilfebezieher (wieder) in den Jobmarkt zu bekommen. Dafür werden den betroffenen Personen im Rahmen des sogenannten Case Management verpflichtende Maßnahmen auf den Leib geschneidert – etwa Deutschkurse, Schuldner- oder Gesundheitsberatung, Etablierung einer Tagesstruktur etc.

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Bei einem Verstoß gegen die Bemühungspflicht werden bereits zu Beginn 30 Prozent der Leistung gekürzt, die zweite Stufe beträgt 50 Prozent. Das soll den präventiven Effekt einer Sanktion weiter verstärken.

Soziallandesrat Christian Dörfel (ÖVP)

Ebenfalls verankert wird, dass Personen, die gegen diese Bemühungspflicht verstoßen, sanktioniert werden. Stufenweise kann dann die Leistung um 30, später um 50 Prozent gekürzt und schließlich komplett eingestellt werden. Sanktioniert werden sollen künftig auch Eltern, die Sozialhilfe für ihre Kinder beziehen, die Mittel aber nicht „für die Entwicklungs- und Bildungschancen“ verwenden.

Großteil der Langzeitbezieher aus Österreich
Zudem soll die Kooperation mit dem AMS verstärkt werden, um besonders Langzeitbezieher der Sozialhilfe – von denen übrigens 55 Prozent Österreicher sind – effizienter in den Arbeitsmarkt vermitteln zu können. In Kraft treten soll die Novelle Anfang 2026.

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