Nach einem Unglück mit zwei Schwerverletzten in Linz stellte die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen gegen einen Feuerwehrmann ein. Dem 33-Jährigen war kein Bedienungsfehler nachweisbar, es gab aber auch keinen technischen Defekt.
Es waren dramatische Szenen, die sich am 10. August 2025 auf einer Kreuzung der Wiener Straße in Linz-Ebelsberg abgespielt hatten. Kurz nach 6 Uhr früh war es an dem Sonntag dort zunächst zu einer schweren Kollision zwischen einem Auto und einer Straßenbahn gekommen. Eine unter Alkoholeinfluss stehende Lenkerin (35) aus Kremsmünster dürfte beim Abbiegen in die Traundorfer Straße das Rotlicht übersehen haben.
Straßenbahn sprang aus Gleisen
Als Folge des Anpralls wurde die Bim-Garnitur aus den Schienen geschoben und eine im Pkw mitfahrende 36-Jährige aus Steyr verletzt.
Die Linzer Berufsfeuerwehr wurde alarmiert, um die Straßenbahn wieder zurück in die Gleise zu heben. Diese Arbeiten sollten mit einem Bergekran durchgeführt werden.
Kran rollte los
Doch während die Feuerwehrleute noch damit beschäftigt waren, den Kranwagen in Stellung zu bringen, setzte sich das 50-Tonnen-Gefährt plötzlich in Bewegung, rollte über eine Böschung in ein Feld und stürzte um.
Zwei Feuerwehrleute – ein 53-jähriger Linzer und ein 47-Jähriger aus Hellmonsödt – wurden verletzt unter dem Kranarm eingeklemmt. Sie mussten von Kameraden befreit und notfallmedizinisch versorgt werden. Der unverletzt gebliebene Kranführer, ein 33-Jähriger aus Krenglbach, konnte sich selbstständig aus dem Führerhaus befreien.
Da kein technischer Defekt festgestellt worden war, lag der Verdacht auf einen Bedienungsfehler nahe. Doch das ließ sich nicht bestätigen.
Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz
Da am Fahrzeug kein technischer Defekt festgestellt worden war, ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Feuerwehrmann wegen des Verdachts auf einen Bedienungsfehler. „Eine Fehlbedienung war in dem Fall aber nicht nachweisbar, wir haben den Strafakt nun geschlossen“, sagt Behördensprecherin Ulrike Breiteneder.
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