Ein Jugendlicher soll einen 56-jährigen Mann durch einen Faustschlag ins Gesicht in Vorarlberg dermaßen verletzt haben, dass das Opfer eine bleibende Narbe davontrug. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch gabs aber reichlich Verwirrung.
Der Vorfall ereignete sich am 11. September des vergangenen Jahres. Der heute 17-Jährige war damals mit drei Freunden im Einkaufszentrum unterwegs. Auf der Toilette traf die Gruppe auf den später Verletzten. Ab diesem Moment gehen die Versionen auseinander. Der Angeklagte schilderte, er sei beim Händewaschen grundlos rassistisch beleidigt und anschließend geschubst worden. Aus diesem Übergriff habe sich ein handfester Streit entwickelt, der von der Herren- bis in die Damentoilette eskalierte. „Der Kollege des Angreifers hat mich an den Beinen gepackt und rausgeschleift, während dieser versuchte, weiter auf mich einzuschlagen“, so der Jugendliche vor Gericht. Den Faustschlag ins Gesicht habe er in Notwehr geführt.
Das Opfer wiederum erzählte eine gänzlich andere Geschichte. Er habe an diesem Tag „drei oder vier große Bier“ getrunken und sei auf die Toilette gegangen, wo bereits mehrere Jugendliche standen. Sein Begleiter habe sich in die Tür gestellt, um die Burschen an der Flucht zu hindern. Dann sei es zum Gerangel gekommen. Der Schlag ins Gesicht habe sich „angefühlt, als wäre ich mit einem Messer geschnitten worden“. Blut sei in Strömen geflossen – und die Jugendlichen hätten sogar gejubelt.
Ob der Angeklagte tatsächlich der Schläger war, konnte das Opfer bei der Gegenüberstellung in der Verhandlung nicht mehr eindeutig bestätigen. Ein weiterer Zeuge brachte wiederum eine ganz andere Version des Vorfalls ein. Damit stand am Ende Aussage gegen Aussage. Richterin Sabrina Tagwercher entschied daher nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ und sprach den Jugendlichen vom Vorwurf der schweren Körperverletzung frei. Das Opfer, das 1000 Euro Schmerzensgeld forderte, wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
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