„Flucht“ half nicht

Hochgradig Pädophiler fasst nächste Haftstrafe aus

Vorarlberg
21.08.2025 17:45

Ein mittlerweile in Vorarlberg wohnhafter Deutscher musste sich am Landesgericht Feldkirch zum wiederholten Male wegen Kinderpornos verantworten. Am Ende setzte es eine Haftstrafe.

Laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller leidet ein Prozent der Bevölkerung an einer hochgradigen Pädophilie. Der 53-jährige Angeklagte gehört dazu. Chancen auf Heilung gibt es keine. Immer wieder schlug der Kinderschänder in der Vergangenheit zu. Anfang der 90er-Jahre wurde er zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt, die er im Maßnahmenvollzug verbrachte. Als er 2014 entlassen wird, ist der Pädophile sich selbst überlassen – keine ambulante Therapie, keine Betreuung.

Dunkle Vergangenheit vor neuer Freundin verheimlicht
„Ich habe das mit mir selbst ausgemacht“, sagt der Deutsche im Prozess am Landesgericht Feldkirch. Seiner neuen Freundin erzählt er erst viel später von seiner dunklen Vergangenheit. Trotzdem hält die Mutter eines Sohnes zu dem Mann, der Besserung verspricht. Das Paar heiratet. Doch 2019 folgt die nächste Verurteilung, diesmal wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Es geht um abscheuliches Bild- und Videomaterial, das unter anderem den sexuellen Missbrauch von Kleinkindern zeigt. Der Pädophile hat Glück und kommt mit einer Bewährungsstrafe von „nur“ 18 Monaten davon.

Richter Martin Mitteregger verurteilte den Deutschen am Landesgericht Feldkirch zu einer ...
Richter Martin Mitteregger verurteilte den Deutschen am Landesgericht Feldkirch zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe.(Bild: Dorn Chantall)

Flucht nach Vorarlberg
In der Hoffnung auf einen gemeinsamen Neuanfang zieht die Familie nach Vorarlberg, wo sie zurückgezogen lebt. „Zu meinem Schutz haben wir nie Einladungen von Nachbarsfamilien angenommen, und ich habe auch den Kontakt zu Kindern gemieden“, erzählt der Angeklagte in der Verhandlung. Seine Frau habe auch sein Computerverhalten kontrolliert. Als im Sommer vergangenen Jahres die Kripo wieder vor der Tür steht und eine Hausdurchsuchung durchführt, zeigt sich einmal mehr das Doppelleben des Pädophilen: Auf Festplatten und Computern stellen die Beamten Hunderte Fotos und Videos sicher, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, wobei es sich bei den jüngsten Opfern um Babys handelt. Das Material hatte der Pädophile großteils aus dem Darknet heruntergeladen und sich darüber mit einem Gleichgesinnten im deutschen Isny ausgetauscht.

Der Angeklagte betont im Prozess, seine Neigung nur noch durch Konsumation solcher Bilder und Videos auszuleben. Die Anregung der Verteidigung, den Angeklagten an eine ambulante Therapie zu überweisen, lehnt der Senat am Ende ab. „Sie haben 2019 ihre Chance nicht genutzt. Es gilt, das Leben der Kinder zu schützen!“ Das – noch nicht rechtskräftige – Urteil: zwei Jahre Haft mit Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. 

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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