Eine rumänische Prostituierte schleuste mehrere Frauen nach Vorarlberg und beutete diese schamlos aus. Am Landesgericht Feldkirch wurde die zweifache Mutter am Mittwoch zu 18 Monaten Haft verurteilt.
„Lassen Sie sich nicht täuschen von der mädchenhaften, unschuldigen Erscheinung der Angeklagten“, gab Staatsanwältin Julia Berchtold dem Schöffensenat zur Beratung mit auf den Weg. Die zweifache Mutter war nämlich nicht nur selbst in Vorarlberg der Prostitution nachgegangen. Sie hatte auch fünf weitere Frauen aus dem Ostblock ins Ländle geschleust und für sich als Prostituierte arbeiten lassen. Für die Vermittlung an Freier, Dolmetschertätigkeiten und die Beschaffung von Sexspielzeug und Hygieneartikel knöpfte ihnen die Rumänin jeweils die Hälfte der Einnahmen ab.
Lassen Sie sich nicht täuschen von der mädchenhaften, unschuldigen Erscheinung der Angeklagten.
Staatsanwältin Julia Berchtold
Was die Angeklagte allerdings anders sieht und meint, sie habe die Damen lediglich unterstützt. So habe sie die Inserate für den Escortservice verfasst und bezahlt. Das seien täglich 200 Euro gewesen. Auch die jeweils anfallenden Hotelkosten habe sie übernommen. Vom Bezahlen der Telefonwertkarten ganz zu schweigen. Je nach „Aufwand und Wunsch“ habe man 150 Euro fürs Schäferstündchen verlangt.
Auf Milde bei Gericht hoffte auch die Verteidigung, die die Wohltätigkeit der Delinquentin ins Treffen führte: „Es ist ja nicht angenehm, auf diese Art seinen Lebensunterhalt verdienen zu müssen, da ist man auf Unterstützung auf Augenhöhe angewiesen, vor allem wenn man kein Deutsch spricht. Wenn man so will, war meine Mandantin eine Art Schnittstelle zwischen Angebot und Nachfrage.“
Freier alarmierte Polizei
Nach 20 Minuten Verhandlung spricht Richterin Franziska Klammer die 25-jährige Rumänin wegen des Verbrechens der grenzüberschreitenden Prostitution und Zuhälterei schuldig – 18 Monate Haft. Worauf die Frau in Tränen ausbricht. Denn obwohl sie schon die Hälfte der Strafe in U-Haft abgesessen hat, lehnt Richterin Franziska Klammer auch eine frühzeitige Entlassung ab – wegen der Schwere ihres Verbrechens.
Die illegale Geschichte ins Rollen gebracht hatte übrigens ein Freier, der offenbar übers Ohr gehauen wurde und daraufhin die Polizei verständigt hatte.
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