Drohung und Nötigung?

Schulkinder (9) streiten, Mutter wird angeklagt

Gericht
26.08.2025 08:00

Eine Volksschülerin bringt die Mutter ihres Schulkollegen wegen einer angeblichen Drohung und Nötigung in Niederösterreich vor die Strafrichterin. Vorausgegangen war offenbar gegenseitiges Mobbing unter den zerstrittenen Neunjährigen.

„Für mich ist es bedrückend, dass bereits Volksschulkinder mit sexualisierten Beschimpfungen überschüttet werden“, sagt die Richterin im Landesgericht Korneuburg. Vor ihr sitzt eine junge Mutter. Angeklagt, nachdem sie von der „Schulfeindin“ ihres Sohnes angezeigt wurde. Die Frau soll die Neunjährige laut Anklage mit unglaublichen Worten beschimpft und ihr mit Gewalt gedroht haben – in der Schule und auf dem Spielplatz.

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Für mich ist es bedrückend, dass bereits Volksschulkinder mit sexualisierten Beschimpfungen überschüttet werden.

Frau Rat im Landesgericht Korneuburg

„Würde niemals ein fremdes Kind schlagen“
„In der dritten Klasse hat alles angefangen“, erinnert sich die Volksschülerin als Zeugin. Da habe sich der Bub, mit dem sie einst befreundet war, über ihre Figur lustig gemacht. Der Streit schaukelte sich auf, die Kinder sparten offenbar nicht mit gegenseitigen Erniedrigungen. „Ich ruf’ den Opa an, weil der ist Polizist“, wehrte sich das Mädchen.

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Seine Mutter war in der Schule, hat ihre Hand erhoben und mich bedroht ... Es hat mich traumatisiert.

Die Neunjährige wird als Zeugin befragt

Weshalb die Mutter des Buben einschritt: „Ich hab’ ihr gesagt, dass sie es lassen soll, meinem Sohn mit dem Opa zu drohen.“ Von einer Watsche sei aber nie die Rede gewesen: „Ich würde niemals ein fremdes Kind schlagen.“ Nach dem Vorfall sprach die Exekutive ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen die Angeklagte aus: „Arg, dass ich das bekommen hab’ für eine Lüge. Das ist ja ein Wahnsinn“, ist die Frau im Prozess empört. „Andere Eltern haben zu mir gesagt: ,Jetzt schlägst du schon kleine Kinder?‘ Das ist doch rufschädigend.“ Mehrere Einvernahmen als Beschuldigte bei der Polizei hat die Niederösterreicherin hinter sich. Dann flatterte der Strafantrag ins Haus, der sich auf die Anklagebank brachte. Und die Viertklässlerin in den Zeugenstand.

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Arg, dass ich Annäherungsverbot bekommen hab‘ für eine Lüge. Das ist ja ein Wahnsinn.

Die angeklagte Mutter des Buben

Mädchen bleibt als Zeugin bei ihren Angaben
Dort wird die Neunjährige darauf hingewiesen, dass sie die Wahrheit sagen muss. Gleichzeitig klärt sie Frau Rat auf, dass ihr nichts passieren kann, zumal sie nicht strafmündig sei. Eloquent wie eine Erwachsene bleibt das Mädchen bei seiner Version: „Sie war in der Schule, hat ihre Hand erhoben und mich bedroht.“ – „Und was hat das mit dir gemacht?“, will die Richterin wissen. „Es hat mich traumatisiert.“

Alibi führt zum Freispruch der jungen Mutter
Allerdings: Die Mutter hat durch die ausgewertete Stechkarte ihrer Arbeit einen eindeutigen Beleg, dass sie zur Tatzeit Dienst hatte. „Die Aussage der Zeugin über den Vorfall in der Schule war definitiv nicht richtig“, begründet Frau Rat den Freispruch für die Mutter des Buben. Die Verhandlung schließt sie mit den Worten: „Es tut mir für alle Beteiligten leid, vor allem für die Kinder.“

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