Prozess in Salzburg

7 Jahre Haft für Missbrauch und Vergewaltigung

Österreich
20.12.2013 16:12
Sieben Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber höhergradig abnorme Rechtsbrecher: So lautete am Freitag am Landesgericht Salzburg das nicht rechtskräftige Urteil für einen 32-jährigen Salzburger aus dem Flachgau, der laut Anklage fünf Kinder und Jugendliche sowie eine junge Frau missbraucht und vergewaltigt hatte.

Der Prozess hatte bereits am 8. Oktober begonnen. Der bisher unbescholtene Kraftfahrer beteuerte seine Unschuld. Der verheiratete Mann hatte im Sommer 2012 einen Freizeitverein mit historischem Bezug gegründet. Der harmlos klingende Verein soll laut Staatsanwalt Andreas Allex aber ein sektenartiger "Orden" gewesen sein, den der Angeklagte dazu benutzt habe, seine sexuellen Fantasien auszuleben.

"Orden" wegen Zugangs zu Sexualkontakten geschaffen
Über den Verein seien Kindern angeworben worden. An den "Orden" hätten sich vor allem Frauen gewandt, die sich in einer Krise befinden, "er hat sich ihr Vertrauen erschlichen", sagte der Staatsanwalt. Über Facebook seien die Frauen dann von einer angeblichen höheren Macht zu Prüfungen und Aufgaben aufgefordert worden, vielfach sei der Beschuldigte dort selbst als Engel aufgetreten.

"Die Prüfungen waren dazu da, um seine sexuellen Gelüste zu erfüllen." Der 32-Jährige habe bei seiner Vernehmung selbst eingeräumt, dass er den "Orden" wegen des Zugangs zu Sexualkontakten geschaffen habe. Druck und Drohungen habe er aber nie ausgeübt. "Aber durch Aussagen der Opfer und Chat-Protokolle wird er belastet", erklärte der Staatsanwalt.

Verteidiger Lukas Wolfgang Berger hatte einen Freispruch beantragt. So habe sich etwa bei der kontradiktorischen Einvernahme der vermeintlichen Opfer gezeigt, dass die Kinder sich selbst mit fremden Passwörtern eingeloggt hätten. "Mein Mandant bekennt sich nicht schuldig", sagte der Anwalt.

In fast allen Anklagepunkten schuldig gesprochen
Das Urteil des Salzburger Schöffensenates unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer erfolgte großteils im Sinne der Anklage. So ortete das Gericht das Vergehen der Vergewaltigung, der geschlechtlichen Nötigung, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, der pornografischen Darstellung Minderjähriger sowie das Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der Bestimmung zur falschen Beweisaussage.

Von einer angeklagten Vergewaltigung und vom Vorwurf einer Verleumdung wurde der Mann hingegen freigesprochen, wie Gerichtssprecherin Bettina Maxones-Kurkowski erklärte. Die Strafdrohung für den Beschuldigten betrug von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft. Verteidiger Berger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Ehefrau des Angeklagten verurteilt
Auch die Ehefrau des Angeklagten wurde verurteilt, und zwar wegen Beitrags zur gefährlichen Drohung. Von den Vorwürfen der Falschaussage und Verleumdung wurde sie freigesprochen. Die nicht geständige, 25-jährige Frau erhielt drei Monate bedingt. Ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Karl Wampl, meldete Rechtsmittel an. Daher ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig.

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