Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter ist am Donnerstag vor Gericht vom Vorwurf der falschen Zeugenaussage freigesprochen worden. In dem Prozess ging es um Aussagen als Auskunftsperson im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder im Jahr 2022.
Konkret ging es um die Behauptung Brandstetters, sein Mobiltelefon, welches am 25. Februar 2021 an seinem Arbeitsplatz am Verfassungsgerichtshof sichergestellt werden sollte, sei zu Hause liegen geblieben. Aufgrund der Daten seines Mobiltelefons stellte sich später heraus, dass Brandstetter sein Handy nicht daheim gelassen hatte. Das Gerät hatte sich doch in seinem Büro im VfGH befunden, weshalb die mit den Ermittlungen gegen Brandstetter betraute Staatsanwaltschaft Innsbruck ihm eine vorsätzliche Falschaussage vor dem U-Ausschuss unterstellte.
Brandstetter hatte „leichte kognitive Störung“
Vor Gericht erklärte nun der 67-Jährige, er habe im maßgeblichen Zeitpunkt aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme und eines wenige Wochen davor erlittenen schweren Verkehrsunfalls eine „leichte kognitive Störung“ gehabt. Diese habe Erinnerungslücken bewirkt. „Es war eine traumatische, chaotische Aktion. Ich war so konsterniert und konnte nicht klar denken“, erläuterte Brandstetter dem Gericht.
Daher habe er nicht mehr im Kopf gehabt, dass sein privates Handy von seinem Wohnsitz im Waldviertel mit nach Wien genommen hatte. Zwei Stunden nach dem Gespräch mit der Staatsanwältin im VfGH sei es ihm wieder eingefallen. Er habe dann sofort seinen Anwalt angerufen und in weiterer Folge die Ausfolgung des Handys veranlasst, an dem keine Veränderungen vorgenommen wurden.
Verteidiger: „Wer fehlerfrei ist, der werfe den ersten Stein“
Brandstetters Verteidiger Georg Krakow wies darauf hin, dass sein Mandant „zwei Lungenembolien“ hinter sich und „in geschlossenen Räumen Atemprobleme“ gehabt hatte. Die Ermittlungen hätten Brandstetter zusätzlich unter Druck gesetzt. „Erinnerung funktioniert nicht wie das Zurückspulen einer Filmrolle“, hielt Krakow fest. Erinnerung sei mitunter „ungenau“, „vermischt“ und „nicht immer richtig“, sagte der Verteidiger. „Das passiert uns allen. Wer da fehlerfrei ist, der werfe den ersten Stein“, brachte der Anwalt seine Verteidigungsstrategie auf den Punkt.
Richter Christoph Kraushofer konnte ebenso wenig „eine vorsätzliche Falschaussage“ feststellen und sprach den Angeklagten frei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt meldete dagegen Rechtsmittel an.
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