Flachgauer verurteilt

Bewährungsstrafe nach dem dritten Hundebiss

Salzburg
10.07.2025 13:54

Fünf Monate Haft auf Bewährung wegen grob fahrlässiger Körperverletzung: So lautete das noch nicht rechtskräftige Urteil gegen einen Flachgauer Hundebesitzer (60). Sein Vierbeiner hatte Ende September eine Frau in den Oberarm gebissen – sie musste deswegen dreimal operiert werden.

Der Hundebiss war eigentlich schon im Bezirksgericht Thema einer Strafverhandlung, da hatte der Angeklagte auch schon seine Schuld eingeräumt. Doch der zuständige Richter erklärte sich für unzuständig, da er eine grobe Fahrlässigkeit erkannte. Grund: Der Hund des 60-Jährigen, ein Appenzeller Sennenhund, hat zuvor schon zwei andere Personen gebissen. Deswegen musste das Herrl am Donnerstag im Salzburger Landesgericht vor der Richterin Platz nehmen. Und der bislang unbescholtene Flachgauer erklärte sich auch dieses Mal wieder schuldig. „Ich mache jetzt Hundetraining“, sagte er zur Richterin. „Das Wichtigste ist: Nicht mehr auf andere Leute zuspringen und mit der Leine gehen“, führte er dabei aus.

Hundebiss-Opfer wurde mehrfach operiert
„Offensichtlich beißt er, weil sonst hätten wir ja nicht drei Vorfälle schon“, entgegnete die Richterin und bemerkte, dass das Training eigentlich schon früher hätte gemacht werden sollen. Zum Sachverhalt wurden keine Fragen gestellt. Laut Anklage hat der Sennenhund am 25. September eine Frau in Straßwalchen in den Oberarm gebissen. Drei Operationen waren notwendig – ein mehr als 24 Tage andauernder Krankenstand war auch die Folge. Der Hund hatte beim Vorfall weder einen Maulkorb, noch war er angeleint.

Nach zehn Minuten verkündete die Richterin schon das Urteil: fünf Monate Haft auf Bewährung. Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt nahmen an – es ist aber noch nicht rechtskräftig.

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