Trio reichte Klage ein

Zurückweisungen laut Berliner Gericht rechtswidrig

Außenpolitik
02.06.2025 16:21

Die Zurückweisungen von Asylsuchenden auf deutschem Boden sind rechtswidrig, wie ein Berliner Verwaltungsgericht am Montag entschied. Es ist die erste gerichtliche Entscheidung nach der Neuregelung der Migrationspolitik von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Ausführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen  zurückgeschickt wurden.

Trio wehrte sich mit Eilanträgen
Das Trio – zwei Männer und eine Frau – reiste mit dem Zug an und äußerte an der Grenze Asylgesuch. Die Begründung der Bundespolizei für die Ablehnung: Sie seien aus einem sicheren Drittstaat eingereist. Dagegen wehrten sich die Antragsteller, die sich derzeit in Polen aufhalten, mit Eilanträgen.

Was ist das Dublin-Verfahren?

  • Es handelt sich um ein Verfahren der Europäischen Union, das regelt, welches europäische Land für das Asylverfahreneines Asylsuchenden zuständig ist. 
  • Dabei ist jenes Land zuständig, wo die asylsuchende Person als Erstes eingereist ist.
  • Dies betrifft sowohl Bootsflüchtlinge, die über das Mittelmeer einreisen, als auch Schutzsuchende, die über die bulgarisch-türkische Grenze in die EU einreisen.

Das Gericht entschied aber auch, dass Asylsuchende nicht verlangen könnten, weiter ins Landesinnere zu reisen. Die Durchführung des Dublin-Verfahrens wäre auch direkt an der Grenze oder in der Nähe der Grenze durchführbar.

Innenminister ordnete mögliche Zurückweisungen an
Es handelt sich dabei um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.

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