Die Zurückweisungen von Asylsuchenden auf deutschem Boden sind rechtswidrig, wie ein Berliner Verwaltungsgericht am Montag entschied. Es ist die erste gerichtliche Entscheidung nach der Neuregelung der Migrationspolitik von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Ausführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.
Trio wehrte sich mit Eilanträgen
Das Trio – zwei Männer und eine Frau – reiste mit dem Zug an und äußerte an der Grenze Asylgesuch. Die Begründung der Bundespolizei für die Ablehnung: Sie seien aus einem sicheren Drittstaat eingereist. Dagegen wehrten sich die Antragsteller, die sich derzeit in Polen aufhalten, mit Eilanträgen.
Das Gericht entschied aber auch, dass Asylsuchende nicht verlangen könnten, weiter ins Landesinnere zu reisen. Die Durchführung des Dublin-Verfahrens wäre auch direkt an der Grenze oder in der Nähe der Grenze durchführbar.
Innenminister ordnete mögliche Zurückweisungen an
Es handelt sich dabei um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.
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