Reinigungsfrust

Hickhack um Designerhemd

Ombudsfrau
04.06.2025 13:37

Ein Wiener brachte sein relativ teures Designerhemd zur Textilreinigung – und bekam es beschädigt zurück. Es begann ein monatelanges Hin und Her bis er sein Hemd wiederhatte.

Kurz vor Weihnachten brachte Robert R. sein dunkelblaues Markenhemd zur OS-Textilreinigung in den 7. Wiener Gemeindebezirk. Im Jänner freute er sich darauf, sein frisch gereinigtes Hemd entgegenzunehmen und staunte nicht schlecht, als er eine Beschädigung erkennen konnte: „An zwei Stellen ist das Hemd aufgezogen und der Schaden erscheint mir irreparabel“, schrieb er der Ombudsfrau. Die Reinigungsfirma bot ihm dafür einen Gutschein in der Höhe von 177 Euro. Herr R. fand die Summe angemessen, war jedoch entsetzt, als er erfuhr, dass er das Hemd dafür nicht behalten dürfe.

Laut AGBs: Entweder Hemd oder Gutschein
Er bat uns um Klärung, warum die Firma unbedingt das Hemd behalten wollte. Auf Nachfrage bei OS-Textilreinigung erklärte man uns, man habe dem Kunden schlicht eine Entschädigung entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) angeboten: „Dabei wird der ursprüngliche Kaufpreis sowie das Alter des Kleidungsstücks berücksichtigt. Laut unseren AGBs bleibt das Kleidungsstück in diesem Fall bei uns.“

Wir haben bei der Innung für Textilreiniger, Wäscher und Färber nachgefragt. Grundsätzlich gelte, was in den AGBs stehe und dort könne man nachlesen: „Der Gegenstand geht nach Ersatz des Schadens ins Eigentum des Unternehmens über.“ Die OS-Textilreinigung sei also im Recht. Jedoch könne die Firma Abweichungen mit dem Kunden vereinbaren.

Keine Kompromissbereitschaft seitens des Unternehmens
Die Reinigungsfirma blieb aber hart und wollte keinen Kompromiss: „Da wir den Schaden nicht zweifelsfrei als von uns verursacht bestätigen können und es klare Regelungen für Entschädigungen gibt, können wir diesem Wunsch leider nicht nachkommen.“

Herr R. hoffte dennoch auf eine faire Kulanzlösung. Das Unternehmen hatte ihm zwischenzeitlich das Hemd und 50 Euro angeboten, das empfand er aber als zu niedrig. Auf eine weitere Anfrage der Ombudsfrau reagierte das Unternehmen nicht.

Das Unternehmen schwieg
Im Februar kam auf eine E-Mail nur eine Abwesenheitsnotiz, danach: Schweigen. Herr R. war verzweifelt, da er mittlerweile einfach nur sein Hemd zurückhaben wollte: „Die Firma OS Textilreinigung hat wohl beschlossen, den Kopf in den Sand zu stecken und die Sache auszusitzen.“

Als Ende April sich noch immer niemand von der Textilreinigung sich der Sache angenommen hatte, versuchten wir telefonisch den Kontakt herzustellen, doch keine der Nummern, die auf der Homepage angegeben waren, funktionierte.

„Die Firma OS Textilreinigung reagiert nicht mehr auf meine E-Mails“, schrieb Herr R. Aus Verzweiflung hatte er sich mittlerweile auch an die Innung gewandt. Dort war man ratlos und empfahl den Rechtsweg. Die Innungsmeisterin ließ sie uns wissen: „Leider sind auch mir da die Hände gebunden.“

Wo war das Hemd geblieben?
Herr R. beschloss sein Hemd vor Ort zu suchen, da die ursprüngliche Filiale geschlossen wurde und das Hemd in der neuen ein paar Häuser weiter sein sollte. Aber niemand konnte sein Hemd finden. Er schrieb uns: „Die Firma hat mein Hemd verloren.“ Es war mittlerweile Mitte Mai.

Die Ombudsfrau wandte sich auf gut Glück nochmals an OS-Textilreinigung, mit der Frage, wo denn das Hemd von Herrn R. geblieben sei. Zu unserer Überraschung kam nach zweieinhalb Monaten Funkstille die erlösende Botschaft: „Das Hemd von Herrn R. ist nicht verloren gegangen – es befindet sich bei uns und ist abholbereit.“

Am Ende akzeptierte Herr R. den 50 Euro Gutschein, um die Sache abzuschließen.
Am Ende akzeptierte Herr R. den 50 Euro Gutschein, um die Sache abzuschließen.(Bild: Jöchl Martin)

Herr R. war erleichtert, aber auch unendlich enttäuscht über den Ablauf und die lange Dauer. Vier Monate später und vom Prozedere erschöpft akzeptierte er schlussendlich das Hemd plus den 50 Euro Gutschein.

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