Nach Peter Hochegger hat nun auch der in der Buwog-Causa verurteilte Walter Meischberger einen Haftaufschub beantragt. Von dem zu Haftstrafen verurteilten Trio fehlt jetzt nur noch einer, der noch nicht um eine Verschiebung des Haftantritts angesucht hat: Karl-Heinz Grasser. Noch hätte der frühere Finanzminister Gelegenheit dazu.
Der ehemalige Lobbyist Peter Hochegger war der Erste. Er beantragte einen Haftaufschub aufgrund eines Hüftleidens. Jetzt trudelte, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigt, der nächste Antrag um Aufschub des Haftsantritts beim zuständigen Richter im Wiener Landesgericht ein. Der zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte frühere FPÖ-Politiker Walter Meischberger gab an, aus medizinischen Gründen vollzugsuntauglich zu sein. Das Gericht muss nun ein oder mehrere medizinische Gutachten einholen. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Jetzt müssen Gutachter ran
Noch kein Antrag um Aufschub ist bis dato von jenem Mann eingegangen, auf den in dem spektakulären Fall alle Augen gerichtet sind: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Der 56-Jährige fasste vom Höchstgericht wegen Untreue und Geschenkannahme vier Jahre Haft aus, die ursprüngliche Strafe wurde bekanntlich halbiert.
Was allen Verurteilten in die Karten spielt, ist die bevorstehende Reform der Fußfessel-Regelung. Die Regierung plant, die Möglichkeit der Fußfessel ab 1. September von zwölf auf 24 Monate vor dem zu erwartenden Haftende auszuweiten. Wird bei Meischberger und Grasser die Halbstrafe angenommen, hätten sie bereits diesen Herbst Aussicht auf elektronisch überwachten Hausarrest. Meischberger hat mit seinem Antrag um Aufschub jedenfalls eine weitere Verkürzung der Haft erreicht.
Steht Grassers Haftantritt unmittelbar bevor?
Grasser könnte indes in den nächsten Tagen im Innsbrucker „Ziegelstadel“ seine Zelle beziehen. Unklar ist, wann er dies tun wird. Sein Verteidiger Norbert Wess bekam die Aufforderung zu Grassers Haftantritt am 2. Mai zugestellt, Grasser selbst nahm diese laut Gericht erst am 7. Mai persönlich entgegen. Ab Zustellung gilt die Frist von einem Monat. Es ist demnach davon auszugehen, dass Grasser ab 7. Mai polizeilich vorgeführt werden kann. Dies wäre aber nur der Fall, sollte er sich nicht davor selbstständig in der Justizanstalt einfinden - was in den nächsten Tagen der Fall sein dürfte. Es sei denn, er beantragt als Dritter im Bunde doch noch einen Aufschub.
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