Hausarrest erklärt

Grassers Glück: So (gut) lebt sich‘s mit Fußfessel

Gericht
18.05.2025 07:01

Noch im Mai muss der verurteilte Ex-Minister Karl-Heinz Grasser die Haft antreten. Die Zeit im Häfen dürfte aber dank einer Novelle, die unsere Regierung jetzt umsetzt, kurz ausfallen. Bald könnte der 56-Jährige in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln.

Mit 1. September soll die Ausweitung der Fußfessel-Regelung in Kraft treten. Das Budgetbegleitgesetz sieht die Verlängerung von 12 auf 24 Monate vor dem zu erwartenden Haftende vor. Die Maßnahme ist Teil des Sparpakets, das Finanzminister Markus Marterbauer diese Woche präsentiert hat. Hunderte Häftlinge könnten nun ein Jahr früher aus der Haft kommen.

Prominenter Nutznießer?
Alle Augen sind aber auf einen möglichen prominenten Nutznießer der Reform gerichtet: Auf Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, einen der Vorgänger Marterbauers. Vom Höchstgericht wegen Untreue und Geschenkannahme zu vier Jahren Haft verurteilt, muss der 56-Jährige Ende Mai in Innsbruck die Haft antreten. Bereits ab Herbst kann er nun aber auf Entlassung in den elektronisch überwachten Hausarrest hoffen – dem neuen Gesetz sei Dank.

(Bild: Krone KREATIV/Peter Tomschi, stock.adobe.com)

Doch wie lebt es sich mit Fußfessel in Österreich? Jedenfalls weit besser als im Gefängnis, finden die Träger. 391 Verurteilte tragen in Österreich aktuell rund um die Uhr das Überwachungsgerät um ihr Fußgelenk.

Einer davon, der wie Grasser wegen Finanzdelikten verurteilt wurde, erzählt: „Ich bin der Justiz unheimlich dankbar, dass es diese Möglichkeit gibt. Ich war davor ein paar Monate in U-Haft. Da hat es mir den Boden unter den Füßen weggezogen. In dieser Zeit ist alles in die Brüche gegangen, auch meine Ehe“, erinnert er sich an eine psychisch belastende Zeit, die ihn bis heute verfolgt: „Ich wache oft schweißgebadet auf, höre im Traum die Schreie der Mithäftlinge und das Klimpern des Kerkerschlüssels“, erzählt der Straftäter.

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Ich wache oft schweißgebadet auf, höre im Traum die Schreie der Mithäftlinge und das Klimpern des Kerkerschlüssels.

Ein Straftäter mit Fußfessel erzählt

Vor wenigen Monaten durfte er die Mehrbettzelle gegen seine 60 Quadratmeter große Wohnung tauschen. Beamte begleiteten ihn in seine eigenen vier Wände. „Sie platzierten das Messgerät zentral in der Wohnung und definierten den Radius, in dem ich mich bewegen darf.“ In jede Richtung sind es ein paar Meter. Immer freitags wird zusammen mit „Neustart“ ein Aufsichtsprofil für die nächste Woche erstellt. Darin ist festgeschrieben, wann er arbeiten geht oder wann Einkäufe und Arztbesuche zu tätigen sind. Werktags darf er eine Stunde am Tag spazieren gehen, am Wochenende länger.

So läuft der Hausarrest mit Fußfessel

Der elektronisch überwachte Hausarrest ist eine Form der Strafhaft. In der Freizeit müssen sich Fußfessel-Träger in ihrer Unterkunft aufhalten. Sie dürfen diese zur Ausübung einer Beschäftigung, für notwendige Einkäufe und für medizinische Hilfe verlassen. Zusätzliche Ausgänge sind möglich. Personen im Hausarrest müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und 22 Euro pro Tag bezahlen.

Gegenüber Arbeitskollegen hat der Mann reinen Tisch gemacht: „Sie helfen mir, mein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Mit den Typen, die man im Häfen trifft, wäre das Gegenteil der Fall gewesen.“

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Es gibt kein sinnvolles Argument gegen die geplante Erweiterung der Fußfessel. Die Resozialisierung gelingt so besser.

Anwalt Andreas Rest

Ein Spaziergang ist das Leben mit Fußfessel dennoch nicht: „Natürlich denke ich permanent daran, schaue zehnmal auf den Plan, bevor ich das Haus verlasse, ob ich das jetzt eh gerade darf.“ Mit einem Regelverstoß wäre die Rückkehr hinter Gitter besiegelt.

Sinnvolle Maßnahme zum ungünstigsten Zeitpunkt
In der Justizszene wird das Verlängerungsvorhaben, das seit Jahren diskutiert wird, positiv gesehen: „Es gibt kein sinnvolles Argument gegen die geplante Erweiterung der Fußfessel. Die Resozialisierung gelingt so besser“, sagt der Wiener Anwalt Andreas Rest. „Der Zeitpunkt ist sehr ungünstig gewählt“, meint indes einer seiner Kollegen. Denn die sinnvolle Reform würde so ungerechtfertigt als „Lex Grasser“ enden.

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