Die Sparpläne der Regierung treffen uns alle. Auf den verurteilten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser dürften sie aber positive Auswirkungen haben. Denn er kann schon bald die Fußfessel beantragen.
Das Budgetbegleitgesetz 2025 birgt einen spannenden Punkt: die Verlängerung der Fußfessel von zwölf auf 24 Monate (vor dem zu erwartenden Haftende). Laut Seite 18 der Regierungsvorlage, die Mitte Juni beschlossen wird, soll dieses Vorhaben, das schon seit vielen Jahren im Raum steht und die Justizanstalten entlasten soll, schon mit 1. September 2025 in Kraft treten. Womit es sich auch auf die Dauer, die Ex-Minister Karl-Heinz Grasser in Haft sein wird, auswirken dürfte.
Seinen Haftantritt komplett ersparen wird ihm die Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests aus heutiger Sicht nicht – es sei denn, seine Anwälte zaubern noch einen Grund für den Aufschub aus dem Hut.
Ex-Minister nach wenigen Monaten frei?
Laut Aufforderung durch einen Wiener Richter hat der rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilte Wahl-Kitzbüheler noch zwei Wochen lang Zeit, um sich in der Justizanstalt Innsbruck einzufinden. Der Ruf des größten Gefängnisses in Westösterreich ist bescheiden. In einer Studie der Uni Innsbruck nahm das Haus vor einigen Jahren unter zehn untersuchten Gefängnissen den letzten Platz ein. Zuletzt machte eine Mäuseplage den knapp 500 Insassen zu schaffen.
Die Justizanstalt ist es, die feststellt, ob bei einem Verurteilten eine Halb- oder Zwei-Drittel-Strafe angenommen wird. Die Haftdauer würde demnach für den zu vier Jahren verurteilten Ex-Politiker zwei Jahre oder zwei Jahre und acht Monate im Gefängnis betragen. Ersteres deckt sich exakt mit der neuen Fußfessel-Regelung: 24 Monate. Karl-Heinz Grasser könnte dann bereits am 1. September den Antrag auf Fußfessel stellen.
Rückt er Ende Mai im „Ziegelstadel“ ein, kann er selbst bei Annahme einer Zwei-Drittel-Strafe bereits im Jänner 2026 in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln. Im besten – aber nicht rasend wahrscheinlichen – Fall erwirkt der wegen Untreue in der Buwog-Affäre verurteilte frühere Minister den Haftaufschub bis 1. September.
Dann hätte er die Möglichkeit, „von draußen“ die Fußfessel zu beantragen. Kommt Grasser nach 16 Jahren Verfahrensdauer also tatsächlich gänzlich ohne Gefängnis davon?
Novelle könnte Höchstrichter überrascht haben
Insofern ist beachtlich, dass der Oberste Gerichtshof die Strafe des Erstgerichts von acht Jahren auf vier Jahre halbiert hat. Die Verlängerung der Fußfessel ist schon lange geplant. Dass es jetzt so schnell geht, hat der Richtersenat des Höchstgerichts vermutlich nicht erwartet.
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