Schlupfloch existiert

Schwarzbauten ärgern Gemeinden und viele Nachbarn

Kärnten
10.05.2025 08:00

Illegale Carports und Co. sorgen immer wieder für Streitigkeiten und landen vor Gericht. Bausünder haben aber ein Schlupfloch.

Hier eine kleine Überdachung, dort ein Carport oder ein Zubau – diesen Gedanken haben viele Hausbesitzer und wollen damit ihr Eigenheim aufhübschen. Was dabei aber nicht bedacht wird, für viele Bauten braucht es vonseiten der Behörden eine Genehmigung. Schätzungsweise sollen rund 15.000 solcher illegalen Bauten in Kärnten stehen.

Und das sorgt nicht nur bei den Kommunen, die mit Kontrollen versuchen, den Schwarzbauten den Garaus zu machen, für ordentlichen Ärger. Auch unmittelbare Anrainer stoßen sich oftmals an Überdachungen und Co. In den meisten Fällen gipfelt das sogar in einen Nachbarschaftsstreit und vor Gericht.

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Besonders, wenn der Bau die Nachbarn aufgrund von Lärm, mangelnder Ableitung von Wasser und verbotenen Zuleitungen oder ähnlichem stört, können sich diese mit zivilrechtlichen Einsprüchen wehren.

Christian Sander, Rechtsanwalt aus Klagenfurt

Bei Schwarzbauten droht der Abriss
„Besonders, wenn der Bau die Nachbarn aufgrund von Lärm, mangelnder Ableitung von Wasser und verbotenen Zuleitungen oder ähnlichem stört, können sich diese mit zivilrechtlichen Einsprüchen wehren“, erklärt der Klagenfurter Rechtsanwalt Christian Sander im Gespräch mit der „Kärntner Krone“. In den meisten Fällen müssen die Bauten dann wieder abgerissen werden und eine saftige Verwaltungsstrafe droht.

Damit es aber erst gar nicht so weit kommt, sollte – nicht nur im Sinne einer guten Nachbarschaft – das Gespräch gesucht und der „Bauherr“ auf das illegale Vorhaben hingewiesen werden. Denn in den meisten Fällen muss nicht ein aufwändiges Bauverfahren durchlaufen werden, sondern es reicht eine einfache Bauanzeige bei der zuständigen Gemeinde.

Aber es gibt ein Schlupfloch
Gelingt es Bausündern, ohne Widerstände ihr Vorhaben zu realisieren, dann können sie nach 30 Jahren einen Feststellungsbescheid über die Rechtmäßigkeit des Bauwerks beantragen und damit ist ein behördlich angeordneter Abriss nicht mehr möglich.

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