Maidan-Putsch 2014
Menschenrechtsgericht verurteilt die Ukraine
Knapp elf Jahre nach den blutigen Ausschreitungen in der Hafenstadt Odessa als Folge des Sturzes der prorussischen Regierung von Präsident Viktor Janukowitsch hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die ukrainischen Behörden wegen ihres zögernden Eingriffs verurteilt, der Dutzenden Menschen das Leben gekostet hatte.
Am 2. Mai 2014 waren nach dem prowestlichen Regierungssturz vom Februar bei Zusammenstößen zwischen Gegnern und Anhängern des Umsturzes im Zentrum der Millionenstadt sechs Menschen erschossen worden. Anschließen wurde ein prorussisches Protestlager nahe eines Gewerkschaftsgebäudes gestürmt.
Molotowcocktails und Schüsse
Die dort versammelten Separatisten flüchteten sich zunächst in das Gebäude. Es flogen Molotowcocktails in beide Richtungen, und wenig später stand das Haus in Flammen. Auch Schüsse wurden abgegeben. Während ein wütender Mob vor dem Gebäude wartete, stürzten mehrere Menschen beim Versuch, sich nach draußen zu retten, in den Tod oder verbrannten im Inneren des Gebäudes.
Unten sehen Sie Zusammenschnitte von den fatalen Ausschreitungen in Odessa:
Die Ausschreitungen in Odessa kosteten über 40 Menschen das Leben. Mehr als 200 wurden bei den Krawallen verletzt. Die Vorfälle sorgten über die Landesgrenzen hinaus für Aufsehen. Unter den Klageführern vor dem EGMR befanden sich auch viele Hinterbliebene.
Einsatzkräfte durften nicht ausrücken
Zwar wurden von den Richtern unterstrichen, dass die russische Regierung und ihre Propaganda letztendlich zu der gefährlichen Zuspitzung der Lage geführt habe, dennoch sprachen sie die ukrainischen Behörden nicht frei. Diese hätten nämlich die Verantwortung für das Leben aller Beteiligter gehabt. Auch im Vorfeld seien seitens der Polizei nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen worden, um die Proteste zu unterbinden oder zu kalmieren. Dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr und Polizei seien bewusst von einem rechtzeitigen Ausrücken abgehalten worden. Die dafür verantwortlichen Befehlshaber flohen später übrigens nach Russland. Auch die Aufarbeitung der tödlichen Ausschreitungen sei nicht intensiv genug geführt worden, heißt es in der Urteilsbegründung weiter.
Die Angehörigen bzw. Überlebenden des Feuers sollen nun finanzielle Entschädigung in der Höhe von 12.000 bis 17.000 Euro erhalten. Der EGMR überwacht die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge des Europarats, zu dem auch die Ukraine gehört. Er ist nicht Teil der EU.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.