Telekom-Prozess

Drei Jahre Haft für Ex-FPÖ-Werber Gernot Rumpold

Österreich
09.08.2013 20:13
Im Telekom-Prozess um eine illegale Parteispende an die FPÖ im Jahr 2004 ist der Ex-FPÖ-Werber Gernot Rumpold (Bild) am Freitagabend am Wiener Straflandesgericht zu einer dreijährigen unbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Auch Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Arno Eccher, Ex-Telekom-Austria-Vorstand Rudolf Fischer und der ehemalige Prokurist Michael G. wurden für schuldig befunden. Einen Freispruch gab es für Ex-FPÖ-Finanzreferent Detlev Neudeck. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Rumpold wurde wegen Beteiligung an Untreue und falscher Zeugenaussage im parlamentarischen Untersuchungsausschuss für schuldig befunden. Fischer und der frühere Prokurist und Großkundenbetreuer der Telekom Austria, Michael G., wurden jeweils wegen Untreue als unmittelbare Täter schuldig gesprochen. Der Ex-Telekom-Vorstand wurde zu drei Jahren - davon sechs Monate unbedingt - und G. zu 30 Monaten - davon drei Monate unbedingt - verurteilt.

Der frühere FPÖ-Bundesgeschäftsführer Eccher sowie der frühere FPÖ-Finanzreferent Neudeck wurden vom Vorwurf der Untreue als Beteiligte freigesprochen. Die von der Anklage angenommene Beteiligung der beiden am Zustandekommen des Deals war für den Senat nicht nachweisbar. Die beiden hätten "nichts von Untreue, nichts von Missbrauch" gewusst und keine Ahnung gehabt, "wie das Geld produziert wird", sagte Richter Michael Tolstiuk. Eccher erhielt lediglich wegen falscher Zeugenaussauge im parlamentarischen Untersuchungsausschuss fünf Monate bedingt.

Richter: "Rumpold brauchte Geld"
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rumpold im Gegenzug für einen 600.000-Euro-Auftrag der Telekom im Jahr 2004 auf eine ähnlich hohe Forderung gegenüber der FPÖ verzichtet hatte. "Rumpold brauchte Geld", denn er habe eine Schiedsklage gegen die FPÖ einbringen wollen, sagte Tolstiuk bei der Urteilsverkündung. Auch den von der FPÖ erteilten Auftrag für den EU-Wahlkampf habe der Werbeunternehmer erst bestätigt, nachdem die erste Zahlung seitens der Telekom Austria eingetroffen sei.

Die von Rumpold an die Telekom Austria gelieferten Konzepte seien für den Konzern aber "wertlos" gewesen. Wichtig sei den Verantwortlichen bei der Telekom - Vorstand Fischer und dem Prokuristen Michael G. - der gute Kontakt zu Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider gewesen. "Wenn man in einem Bundesland etwas weiterbringen wollte, war es wichtig, sich mit politischen Entscheidungsträgern gutzustellen", so Tolstiuk.

Mildernd wertete der Richter bei allen Verurteilten ihren "ordentlichen Lebenswandel" (die erstinstanzliche Verurteilung Fischers im "Telekom I"-Prozess ist noch nicht rechtskräftig) und das lange Zurückliegen der Tat. Zugute gehalten wurde Fischer und Michael G. auch, dass sie sich nicht selbst bereichern wollten, sondern im Sinne des Unternehmens versucht hätten, "ein Feld zu schaffen, wo die Telekom leichten Zugang zu Entscheidungsträgern hat". Erschwerend war bei Rumpold, Fischer und G. die hohe Schadenssumme.

Rumpold und Fischer müssen TA 600.000 Euro zahlen
Rumpold und Fischer sollen der Telekom Austria nun - sollten die Urteile rechtskräftig werden - den Schaden von 600.000 Euro ersetzen. Außerdem sollen bei der FPÖ 600.000 Euro abgeschöpft werden. Tolstiuk begründete dies damit, dass die Partei durch den Telekom-Deal Rumpolds bereichert worden sei. "Durch die Zahlung der Telekom an den Herrn Rumpold und durch den Forderungsverzicht hat sich die FPÖ die Bezahlung (ihrer Schulden bei Rumpold, Anm.) erspart."

Einen etwaigen Zusammenhang des Urteils mit der nahenden Nationalratswahl wies Tolstiuk gleich vorsorglich zurück: "Dieses Gericht ist nicht dazu da, weil vielleicht Wahlen anstehen, politisch zu agieren", sagte der Richter. Und: "Es ist halt ein Zufall, dass eine politische Partei involviert ist." Es gehe einzig und allein darum, strafrechtliches Verhalten zu überprüfen.

Rumpold spricht von "politisch gefärbtem Fehlurteil"
Rumpold sprach in einer ersten Reaktion von einem "Fehlurteil", sein Verteidiger Markus Singer legte unmittelbar nach der Urteilsbegründung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. "Eigentlich hatte ich gedacht, dass es ein faires Verfahren ist", dem Anschein nach sei dies nicht der Fall gewesen, so Rumpold. Der Spruch vor der anstehenden Nationalratswahl sei wohl "politisch gefärbt", der Ex-FPÖ-Werber sieht darin ein "Präventivurteil gegen Korruption und andere Dinge in Österreich".

Fischer erbat ebenso Bedenkzeit wie Michael G. und Eccher. Walter Fleissner, der Rechtsvertreter der FPÖ, legte gegen die Abschöpfung der 600.000 Euro Rechsmittel ein. Staatsanwalt Herbert Harammer gab zu sämtlichen Entscheidungen keine Erklärung ab. Damit ist auch der Freispruch für Ex-FPÖ-Finanzreferent Neudeck nicht rechtskräftig.

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