In Wien-Margarethen hat ein ehemaliger Taxifahrer 26 Frauen belästigt. In zwei Fällen kam es laut Staatsanwältin fast zu einer Vergewaltigung. Der 33-jährige Familienvater wurde jetzt zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt.
Der nun arbeitslose Türke war in Wien als Taxifahrer tätig. Seine Pausen machte er oft bei der Unterführung Kliebergasse in Margarethen. Laut Staatsanwältin verübte er dort 27 Sexualdelikte an 26 Opfern: „Ein Opfer wurde zweimal angegriffen.“
Die Angriffe, über die die „Krone“ berichtete, fanden immer auf die gleiche Art und Weise statt. Der 33-jährige Familienvater hielt nach Opfern Ausschau, folgte ihnen auf die damals nicht videoüberwachte schmale Rolltreppe. Dort griff er seinen jungen Opfern fest in den Schritt, in zwei Fällen kam es zu intensiven Berührungen, die laut Staatsanwältin „nahe an einer Vergewaltigung“ waren.
Ich habe mich verfolgt gefühlt. Plötzlich spürte ich den Schlag zwischen meinen Beinen. Als ich mich umdrehte, sah ich jemanden weglaufen.
Eine der sexuell belästigten Frauen
„Er hat‘s getan. Er hat‘s gesehen bei wem anderen und ist auf die blöde Idee gekommen, es auch zu machen“, sagte der Rechtsvertreter des 33-Jährigen. Die Vorfälle ereigneten sich ab August 2023.
„Ich war am Weg zu meiner Mutter. Ich habe mich verfolgt gefühlt. Plötzlich spürte ich den Schlag zwischen meinen Beinen. Als ich mich umdrehte, sah ich jemanden weglaufen“, schilderte eine junge Frau vor Gericht. Sie habe nach dem Vorfall lange Panik gehabt und Unterführungen gemieden.
Richterin: „Hat sich selbst am meisten leid getan“
Im Gericht gibt sich der Täter zum Vorwurf der sexuellen Belästigung und zur Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung geständig, aber wortkarg. Laut Gerichtsgutachter Peter Hofmann war der Türke bei den Taten zurechnungsfähig. „Das ist nicht mein Charakter, wirklich. Entschuldigung“ – viel mehr bringt der zitternde Täter vor dem Schöffensenat nicht heraus. Die Richterin ortete jedoch kein Mitgefühl, er habe sich selbst „am meisten leid getan“.
Der Unbescholtene wird zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt – drei Monate muss er ins Gefängnis. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Zudem muss er sich innerhalb eines Monats bei einer Einrichtung therapeutische Hilfe suchen.
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