Prozess in Wien

Messerattacke auf Mime: Täter (36) in Anstalt eingewiesen

Österreich
02.07.2013 15:02
Jener 36-jährige Mann, der am 12. November 2012 im Wiener Bezirk Margareten auf offener Straße den Schauspieler Christoph Moosbrugger (62) niedergestochen hatte, ist am Dienstag von einem Schwurgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Mann leidet an einer ausgeprägten Schizophrenie und ist daher nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seines Handelns einzusehen.

Moosbrugger hatte sich an jenem Tag, als sich die Tat ereignete, nach einem Kaufhausbesuch in einen Bus der Linie 14A gesetzt, um nach Hause zu fahren. Dabei nahm er zufällig neben dem 36-Jährigen Platz.

"Er hat mir Fragen zu stellen begonnen", behauptete der Angeklagte nun in seiner gerichtlichen Einvernahme. Er habe es "so empfunden, als ob er (Moosbrugger, Anm.) mit mir streiten würde". Der 36-Jährige habe zudem gedacht, dass der Schauspieler hinter ihm her sei.

Angeklagter verfolgte Schauspieler
Moosbrugger schilderte demgegenüber, dass ihm sein Sitznachbar rasch merkwürdig vorgekommen war, weil dieser plötzlich und grundlos einen Arm gehoben hatte und ihn in einen eigenartigen Dialog um das Aus- bzw. Nichtaussteigen aus dem Bus verwickelt hatte.

Als er dann in der Station Pilgramgasse ausstieg, habe er bemerkt, wie ihm der Unbekannte folgte, erzählte Moosbrugger: "Ich war einigermaßen in Panik. Ich habe mich einigermaßen in Gefahr gefühlt. Ich hab' mir gedacht, ich darf mich nicht umdrehen, um ihm keine Möglichkeit zu geben, mit mir Kontakt aufzunehmen."

Moosbrugger: "Ich habe das Gefühl gehabt, zu sterben"
Plötzlich habe er von hinten "einen heftigen Stoß, so als ob ein Radfahrer mich angefahren hätte", gespürt, berichtete der Mime weiter. Ein "riesiger Schmerz, der sehr gebrannt hat" habe sich in seinem Körper ausgebreitet. Als er mit einer Hand nach hinten griff, sei diese "voller Blut" gewesen.

Anschließend habe er trockene Lippen sowie einen trockenen Hals bekommen und vermutet, gleich das Bewusstsein zu verlieren. "Ich habe das Gefühl gehabt, zu sterben." Sein letzter Gedanke habe seinem Hund gegolten, um den sich im Falle seines Ablebens keiner kümmern hätte können: "Ich bin alleinstehend."

Moosbrugger wurde zum Glück nicht lebensgefährlich verletzt, wie Staatsanwalt Michael Gebhart betonte. Das Klappmesser mit einer Klingenlänge von neuneinhalb Zentimeter hatte aber die Lunge des Künstlers schwer verletzt.

Angeklagter: "Es war leer in meinem Geist"
"Ich bin mir bewusst, dass ich etwas Böses getan habe", stellte der Angeklagte fest. Schon als Kind habe er Stimmen gehört und sich bedroht gefühlt. Jetzt nehme er Medikamente, es gehe ihm besser. Er sei dem Schauspieler zu Fuß nachgegangen, weil er ihn zur Rede stellen wollte: "Dann hatte ich eine Nervenkrise. Es war leer in meinem Geist." Es habe ihn "gestört, dass der mich so hängen gelassen hat".

An die Tat selbst hatte der 36-Jährige jedoch keine Erinnerung: "Als das passiert ist, war bei mir alles ausradiert. Ich hatte ein völliges Blackout."

Die zeitlich unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt ist bereits rechtskräftig. Weder Staatsanwalt noch Verteidiger hatten gegen die Entscheidung des Gerichts Einwände. Wäre der 36-Jährige als schuldfähig eingestuft worden, hätte er sich wegen versuchten Mordes im Straflandesgericht verantworten müssen.

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