Duchatczek macht zur Rechtfertigung dieses Schrittes "wichtige Gründe" geltend und bezieht sich dabei auf die vom Generalrat verfügte Dienstfreistellung. Der Generalrat habe damit seine Kompetenzen überschritten und Duchatczek daran gehindert, die ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben des Vizegouverneurs zu erfüllen, erläuterte sein Anwalt den Schritt.
"Keine zumutbaren Rahmenbedingungen für Amtsausübung"
Ferner sei aus Medienberichten hervorgegangen, dass vom Präsidium die Einleitung eines Disziplinarverfahrens geplant sei, ohne den Betroffenen davon ordnungsgemäß zu verständigen. Duchatczek habe unter diesen Umständen keine zumutbaren Rahmenbedingungen für die weitere Ausübung seiner Ämter vorgefunden. Er hoffe jedoch, so Rechtsanwalt Hauser, mit diesem Schritt zur Entspannung beizutragen und den Intentionen des Präsidiums der OeNB zu entsprechen, sodass eine Eskalation des Konfliktes und ein Vertrauensschaden für die Bank vermieden werden können.
Die mit dem Rücktritt verbundene Pensionierung, welche sonst im Juli erfolgt wäre, sei nur um wenige Tage vorgezogen worden. Es handle sich dabei um ein vertragliches Gestaltungsrecht, wie es jedem Dienstnehmer der OeNB aufgrund von Lebensalter und Anzahl der Dienstjahre zustehe.
Suspendierung wegen dubioser Geschäfte
Duchatczek war am 18. Juni suspendiert worden (siehe Infobox). Auslöser war eine Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Mitwisserschaft bei fragwürdigen Geschäften der Nationalbanktochter OeBS, deren Aufsichtsratschef Duchatczek war. Duchatczek hat alle Vorwürfe stets zurückgewiesen.
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