Ab sofort gilt in Österreich das neue Einweg-Pfandsystem für Plastik-Flaschen und Alu-Dosen. Was genau ab wann wofür gilt, ist jedoch noch nicht jedem Konsumenten klar. Die „Krone“ hat daher die Antworten auf die acht wichtigsten Fragen dazu.
In vielen Ländern Europas wird ein Pfand für PET-Einwegflaschen schon lange eingehoben. Vorreiter ist hier Schweden, wo man damit schon 1984 startete. Aber auch bei unserem Nachbarn Deutschland sind alle gekauften Einwegflaschen schon seit dem 1. Jänner 2003 mit 0,25 Euro bepfandet.
Mit dem heurigen Jahr gilt jetzt auch in Österreich ein Pfandsystem auf PET-Einweggetränkeflaschen und Alu-Dosen. Was dies konkret für die Konsumenten bedeutet, hat sich die „Krone“ angesehen und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen ...
Das Pfand gilt ab sofort auf alle PET-Einweggetränkeflaschen und Alu-Dosen, auf denen das neue Pfand-Logo angebracht ist.
Nein. Im Handel sind derzeit nur die wenigsten Gebinde mit einem Pfandlogo versehen, weil es für die Hersteller Übergangsfristen gibt. Konkret dürfen Getränkeabfüller Waren ohne Pfand-Logo noch bis Ende März an die Supermärkte liefern.
Die heimischen Supermärkte sowie Imbissbuden und andere Geschäfte (zum Beispiel Trafiken) dürfen noch bis Jahresende 2025 PET-Einwegflaschen und Alu-Dosen ohne Pfand-Logo verkaufen (vorausgesetzt das Haltbarkeitsdatum lässt es zu).
Nein. Wenn man das Gebinde beschädigt, also es beispielsweise zusammendrückt, dann „entwertet“ man das Produkt und bekommt kein Pfand dafür retour. Sollte die PET-Flasche eine (kleine) Delle haben, dann wird dies hingegen kein Problem sein bei der Rücknahme. Natürlich muss das Pfand-Logo (sowie der EAN-Code) deutlich erkennbar sein.
Wer eine Einwegflasche bzw. Dose mit dem neuen Logo (siehe oben) kauft, muss dafür 25 Cent bezahlen. Bei einem Tray mit 24 Dosen fallen zusätzlich zum Kaufpreis somit sechs Euro an Pfand an.
Einwegpfand-Verpackungen können dort zurückgegeben werden, wo sie ausgegeben wurden. Verkauft ein Lebensmittelhändler zum Beispiel 0,5 Liter PET-Flaschen der Marke X, dann muss der auch 0,5 Liter PET-Flaschen zurücknehmen, aber auch von andere Marken. Verkauft ein Bäcker zum Beispiel nur 0,33 Liter Alu-Dosen, so muss dieser auch nur 0,33 Liter Alu-Dosen zurücknehmen. Die Supermärkte haben für die Umrüstung viele Millionen Euro investiert und zum Teil komplett neue Rückgabe-Locations eingerichtet.
Bei Rücknahmeautomaten, zum Beispiel bei großen Supermärkten, gibt es keinerlei Einschränkungen. Bei Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme ist dies anders. Beispiel Bäcker: Dieser verkauft pro Kunde im Schnitt ein bis drei Flaschen und muss daher auch nur diese Mengen wieder zurücknehmen. Dabei ist es unerheblich, ob ich das Getränk auch bei der Rücknahmestelle gekauft habe oder nicht.
Da die Getränkehersteller bis 31. Dezember 2024 Waren ohne Pfand-Logo produzieren durften und zum Beispiel Mineralwasser in PET-Flaschen oder Energydrinks in Alu-Dosen bis zu ein Jahr haltbar sind, wird es möglicherweise sogar bis Ende 2025 Gebinde ohne Pfand in den Geschäften geben.
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