Ohne Rücksprache mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung hatte der 41-Jährige in seiner Küche das Aluminiumrohr der Dunstabzugshaube mit dem Haus-Sammelkamin verbunden. Das Fatale für die 27-Jährige, die in der Wohnung unterhalb lebte: Liefen der Dunstabzug und ihre Therme gleichzeitig, wurde das tödliche Kohlenmonoxid ins Badezimmer der Frau gepresst. Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass diese Parallelität "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" Ursache für den Tod der Frau war.
Studentin tot in der Badewanne entdeckt
Die Tote war im April von der Feuerwehr in der Badewanne gefunden worden. Der Schwager der jungen Frau hatte sich Sorgen gemacht und Nachschau bei der 27-Jährigen halten wollen. Als die Studentin nicht die Türe öffnete, verschafften sich die Helfer Zugang zur Wohnung und fanden die Leiche. Die Frau war zu diesem Zeitpunkt bereits seit einigen Stunden tot - sie war erstickt.
"Habe gedacht, das macht nichts aus"
Der Angeklagte und seine Ehefrau bekannten sich bis zum Schluss "nicht schuldig". Die Verteidigerin betonte, es sei "in der Bevölkerung leider nicht allgemein bekannt, dass man Dunstabzugshauben nicht an den Kamin anschließen darf". Er habe sich beim Installieren des Dunstabzugs "gedacht, das macht nichts aus", erklärte der 41-Jährige vor Gericht. "Ich habe ein Rohr gesehen. Ich habe gedacht, das ist der Luftschacht, der nach oben hinausführt, und habe es dort angeschlossen", so der Vietnamese.
Kaum Bedeutung schenkte der Sachverständige der Wetterlage am Unglücksabend. Es sei nämlich ungewöhnlich heiß gewesen, sodass es im Abgasfang zu einer "Inversionswetterlage" gekommen sein könnte. Soll heißen: Auf die an sich kalte Luft im Kamin hätte dann von oben warme Luft gedrückt und eine Art "Stoppel" gebildet. So könnte bei einem Unterdruck im Badezimmer der Studentin - etwa infolge mangelnder Frischluftzufuhr - die Therme kalte Luft aus dem Kamin gesaugt und das Gemisch aus Abgas und kalter, zurückdrängender Luft den Abgassensor abgeschaltet haben.
Geldstrafe und Zahlung an Hinterbliebene
Der 41-jährige Vietnamese, in dessen Wohnung auch einige "lebensgefährliche Elektroinstallationen" entdeckt worden waren, wurde zu einer Geldstrafe von 720 Euro sowie einer Zahlung von 11.925 Euro an die Hinterbliebenen des Opfers verurteilt. Seine Ehefrau, die die Dunstabzugshaube jahrelang regelmäßig benutzt hatte, jedoch bei der Montage nicht dabei war, wurde freigesprochen. Die Verteidigung nahm den Richterspruch an.
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