Wegen Virusinfektion

Augen-Patient darf weder ins Spital noch nach Hause

Österreich
19.04.2013 08:30
Es ist eine verzwickte Situation: Seit März leidet ein Mitarbeiter des Salzburger Unternehmers Oliver Kollmann (Bild) an einer Augeninfektion. Im Spital wurde der Patient wegen der Ansteckungsgefahr aber nicht stationär aufgenommen, zu Hause bleiben kann Heinz E. aber auch nicht, denn er hat in der Firma eine Dienstwohnung.

"Wir sind ein kleines Unternehmen. Für uns ist diese Situation wirklich ernst. Wir wissen nicht, was wir machen sollen", schildert Oliver Kollmann, Inhaber der gleichnamigen Hausgerätetechnikfirma. Seit März plagen den Jungunternehmer, der früher Außendienstmitarbeiter bei einem großen Versandhaus war, Sorgen mit einem kranken Mitarbeiter.

Heinz E., seit vorigem Jahr als Stütze im Büro engagiert, leidet nämlich an einer ansteckenden Augeninfektion. Kontakt mit Mitmenschen soll er daher vermeiden. Aber: E. hat im Unternehmen eine Dienstwohnung und im Krankenhaus wurde er eben wegen der Ansteckungsgefahr nicht stationär aufgenommen.

"Das Ansteckungsrisiko ist sehr hoch"
Davor war Heinz E. kurz im Spital. Nach seiner Entlassung aus der Augenklinik klagte er aber über Schwindelgefühle und brennende Augen. Der Hausarzt verschrieb ihm daher eine Flüssigkeit, abklingen wollte die Entzündung aber nicht. Also suchte E. erneut das Spital auf. Dort stellten die Ärzte eine übertragbare Virusinfektion der Bindehaut fest und schickten ihn wieder nach Hause. "Keine Krankenhausaufnahme", steht auf dem Informationsblatt, das er in die Hand gedrückt bekam.

"Unser Mitarbeiter nützt bei seiner Dienstwohnung die Sanitäranlagen und die Küche mit. Das Ansteckungsrisiko ist sehr hoch, außerdem ist eine Angestellte schwanger", hofft Firmenchef Kollmann nun auf Unterstützung. Denn die Mediziner prognostizierten Heinz E. eine Heilphase von weiteren fünf Wochen.

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