Veröffentlicht wird die OECD-Steuerstudie "Tax Wages" erst im Mai, erste Ergebnisse gab die Organisation mit Sitz in Paris nun aber vorab bekannt. Demnach gehört Österreich gemeinsam mit Deutschland und Spanien zu nur drei OECD-Staaten, in denen das Abgabensystem nicht progressiv sondern degressiv wirkt. Der Unterschied: In einem progressiven System steigt die Abgabenlast (in Prozent des Einkommens) mit zunehmendem Einkommen an, während sie bei degressiven Systemen ab einem bestimmten Einkommen wieder sinkt.
Abgabenlast ab 60.000 Euro Jahresbrutto rückläufig
In Österreich sieht das so aus: Wer kinderlos ist und 20.500 Euro brutto jährlich verdient, muss 40 Prozent für Steuern und Sozialversicherung abliefern, bei 40.855 Euro (durchschnittlicher Vollzeitarbeitnehmer in der Privatwirtschaft) werden 48,9 Prozent fällig. Bis rund 60.000 Euro steigt die Abgabenlast auf 52,5 Prozent weiter an. Bis zu diesem Punkt ist das Abgabensystem progressiv, danach gehen die Abgaben aber wieder zurück: Ein Alleinstehender mit rund 102.000 Euro jährlich zahlt mit 49,6 Prozent wieder in etwa so hohe Steuern und Abgaben wie ein Durchschnittsverdiener.
Deckelung der Sozialabgaben als Ursache
Ähnlich degressiv ist der Steuerverlauf nur in Deutschland und Spanien - dort allerdings auf niedrigerem Niveau. Grund für den Rückgang der Abgabenlast bei Spitzenverdienern sind laut OECD die Sozialabgaben. Während die Steuersätze nämlich mit dem Einkommen ansteigen, ist der Sozialversicherungsbeitrag gedeckelt: Ab 4.440 Euro Monatsbrutto (2013) werden keine zusätzlichen Beiträge mehr fällig.
"Solidarabgabe" für Spitzenverdiener nicht berücksichtigt
In den aktuellen Zahlen der Steuerstudie nicht berücksichtigt ist jedoch die seit heuer geltende "Solidarabgabe" für Spitzenverdiener. Die Abgabe wurde im Zuge des jüngsten Sparpakets der Regierung beschlossen und trat mit 1. Jänner 2013 in Kraft - vorerst befristet bis 2016.
Ab 185.920 Euro Jahresbrutto steigt dabei der Steuersatz auf die Sonderzahlungen von sechs auf 27 Prozent, ab 360.920 Euro Jahreseinkommen werden 35,75 Prozent fällig, und ab exakt 594.678 Euro Jahresbrutto fällt die Steuerbegünstigung völlig weg. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden also (wie das restliche Einkommen auch) mit 50 Prozent Spitzensteuersatz belegt.
Geringverdiener mit Kindern stark entlastet
Ein weiteres Ergebnis der OECD-Studie: Geringverdiener mit Kindern werden in Österreich im Vergleich zu Kinderlosen stark entlastet. Während alleinstehende Kinderlose bei 20.500 Euro Jahresbrutto schon 40 Prozent an Steuern und Abgaben bezahlen, sind mit zwei Kindern nur 18,3 Prozent zu entrichten. Grund dafür sind laut OECD Bargeldtransfers wie die Familienbeihilfe, die in der Studie berücksichtigt werden.
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