Die Pläne des internationalen Skiverbandes, Weltcups in diversen Wintersportarten zentral über die FIS zu vermarkten, haben einen Dämpfer erlitten. Seit Bekanntwerden der Pläne Ende April vertrat der österreichische Skiverband eine andere Meinung, bekam Unterstützung aus Deutschland. Der deutsche Skiverband DSV rief sogar die Justiz an – und bekam gestern recht.
Im Zwist um die künftigen Medien- und Marketingrechte gab das Landgericht München I einem Antrag des DSV auf einstweilige Verfügung vorwiegend statt. Wie das Gericht mitteilte, verletzt der FIS-Beschluss europäisches Kartellrecht. Dadurch stelle er eine „Wettbewerbsbehinderung“ dar, weil die nationalen Verbände gezwungen würden, zur weiteren Austragung von Wettkämpfen eine Vereinbarung mit der FIS einzugehen. Die gleichzeitig in Österreich eingereichte Klage des ÖSV kommt erst am 28. November vors Kartell-Gericht.
„Das hat auch für Österreich eine Signalwirkung“
Für Generalsekretär Christian Scherer bedeutet das Münchner Urteil aber sehr wohl Rückenwind: „Es wird wohl eine Berufung geben, aber das hat auch für Österreich sicherlich eine Signalwirkung.“
Die FIS reagierte beleidigt („Ein völlig falsches Urteil“), Chef Eliasch kommt zum Alpin-Start nach Sölden – die Kamingespräche werden heiß …
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