Nach Überdosis

14-Jähriger starb: 18 Monate Haft für Therapeut

Österreich
09.11.2012 19:46
Ein 71-jähriger Therapeut ist am Freitagabend in Vorarlberg wegen Vernachlässigung eines Unmündigen mit Todesfolge zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt worden. Dem Mann, der in Schnifis eine Therapieeinrichtung betrieb, wurde eine Mitschuld am Drogentod eines 14-jährigen Burschen aus Oberösterreich im Jahr 2009 angelastet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 14-Jährige, der unter psychischen Problemen litt, war im Frühjahr 2009 in der Einrichtung aufgenommen worden. Er habe dem Buben nur Wohnraum zur Verfügung gestellt, der 14-Jährige sei nicht Klient gewesen, so der 71-Jährige vor Gericht. Er brachte den Buben bei einem suchtkranken Paar unter, das seinen Aufenthalt im Rahmen von "Therapie statt Strafe" für Drogengeschäfte nutzte. Der Bub starb später an einer Überdosis Heroin - dass die Drogen von dem Paar stammten, konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. 

Dass Drogenkonsum in der Einrichtung an der Tagesordnung stand, bestätigten mehrere Zeugen - auch der Therapeut habe davon gewusst. Dem widersprach der Angeklagte: Er habe nur eine psychotherapeutische Gemeinschaft geleitet, er sei kein Drogentherapeut.

Scharfe Kritik an Einrichtung 
Am Freitag versuchte das Gericht zu klären, welche Art von Einrichtung der 71-Jährige leitete und ob der Mann die Verantwortung für den 14-Jährigen trug bzw. ob es einen Therapievertrag gab, was der Angeklagte bestritt. Die Genehmigung zur Betreuung Jugendlicher wurde dem Mann laut dem Vorarlberger Drogenkoordinator Thomas Neubach Mitte 2007 entzogen, schon seit 2004 war die Einrichtung keine Drogentherapiestation mehr. 

Das Land überwies keine Gelder oder Klienten mehr. Warum es weiter Zahlungen des Landes Oberösterreich gab und für welche Leistungen genau, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Der Landes-Drogenbeauftragte Reinhard Haller kritisierte die Einrichtung scharf. Diese habe nicht die Mindeststandards für eine Therapiestation erfüllt.

Bub "in Obhut von zwei Giftlern" gegeben
Der Angeklagte sei für den 14-Jährigen verantwortlich gewesen, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Der 71-Jährige habe den Tod des Buben mitverursacht, weil er "eine Person, die höchst suchtgiftgefährdet war, in die Obhut von zwei Giftlern" gegeben habe. Die Höhe des vom Land Oberösterreich bezahlten Betrags lege nahe, dass damit auch Therapiekosten abgegolten wurden. 

Die Verteidigung hielt dagegen, dass der Angeklagte immer nur beratend eingebunden gewesen und deshalb nicht verantwortlich für den Tod des 14-Jährigen sei. Der Tod des Buben hätte sich demnach überall ereignen können. Man versuche, die Verantwortung auf den 71-Jährigen abzuwälzen.

Angeklagter handelte grob fahrlässig
Das Schöffengericht entschied am Freitagabend nach zweistündiger Beratung, dass der Angeklagte grob fahrlässig gehandelt hatte. Er habe zudem keine Schuldeinsicht gezeigt. Dass der Bub nur Mieter war und der Angeklagte nichts vom Drogenmissbrauch der Klienten wusste, sei nicht glaubhaft. 

Weiters soll der 71-Jährige Therapieberichte gefälscht haben, um seinen Klienten Strafen zu ersparen. Darin sah das Gericht die Straftatbestände Fälschung von Beweismitteln und Begünstigung verwirklicht. Mildernd wirkte sich für den 71-Jährigen seine Unbescholtenheit aus. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Berufung gegen das Urteil ein.

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