Studie zu Asylfällen

Herkunftsländer zögern Papierkrieg oft auf Jahre hinaus

Österreich
19.09.2012 16:49
Gemeinden, die sich den Behörden bei Abschiebungen jahrelang in Österreich "geduldeter" Ausländer in den Weg stellen; Vereine und Aktivisten, die gegen Bescheide ankämpfen und Behördenversagen anprangern - solche Bilder beherrschen vielfach das Thema Abschiebung in Österreich. Eine Dissertation an der Universität Graz zeigt nun jedoch, dass viele dieser Asyl-Odysseen durch einen mühsamen Papierkrieg mit Herkunftsländern um fehlende Heimreisezertifikate entstehen.

Über 50 Prozent der Personen ohne Dokumente warten teils jahrelang auf die Übernahme durch die Zielländer, schätzt die Soziologin Brigitte Kukovetz, Autorin der Dissertation. Grund ist ein beliebig in die Länge streckbarer Papierkrieg um die Abschiebung.

Mühsamer Behördenweg für Heimreisezertifikate
Wenn die österreichischen Behörden Personen ohne Dokumente abschieben wollen - und ein Großteil der Asylwerber kommt ohne Dokumente in Österreich an -, müssen sie um sogenannte Heimreisezertifikate ansuchen, in denen sich das Zielland für den betreffenden Fall zuständig erklärt. Werden diese nicht gewährt, sind den ausführenden Behörden die Hände gebunden. "Die Fremdenpolizeibehörden suchen an und können dann hinsichtlich des einzelnen Falles nicht mehr viel tun", erklärt Kukovetz. 

"Das ist die Hauptherausforderung und der Hauptgrund, warum manche Menschen jahrelang ohne Aufenthaltsrecht in Österreich sind", so Kukovetz. Nach Schätzungen von Experten betreffe das einige Tausend Menschen in Österreich, genaue Zahlen kann die Wissenschaftlerin jedoch aufgrund der fehlenden Daten von offizieller Seite nicht nennen. Kukovetz präsentiert die Ergebnisse ihrer Dissertation am Mittwoch bei der 2. Jahrestagung für Migrations- und Integrationsforschung in Wien.

Einige Länder nehmen gar keine Abschiebungen an
Bei der Ausstellung von Heimreisezertifikaten gebe es vier Kategorien von Zielländern, erklärt die Soziologin. Mit einigen Ländern haben Österreich oder die EU Rücknahmeabkommen - diese nehmen nach einer Feststellung der Staatsangehörigkeit durch Österreich abgeschobene Personen teilweise ohne weitere Prüfung an. Länder der zweiten Kategorie, wie etwa Russland, verlangen Dokumente und entscheiden anhand dieser, ob ein Heimreisezertifikat ausgestellt wird. Die dritte Kategorie entsendet auf Einladung von Österreich eine eigene Expertenkommission, die feststellen soll, ob ein Zertifikat genehmigt werden kann.

Ist eine Entscheidung dieser Kommission gefallen, haben die Betroffenen keine Möglichkeit einer Berufung. Problematisch sei vor allem, dass es keine öffentlichen Beurteilungskriterien gebe. Die Gespräche fänden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter diese Kategorie fallen etwa China, Nigeria oder Gambia. 

Manche Länder - vor allem Staaten im nordafrikanischen Raum - nehmen überhaupt gar keine Abschiebungen an. Natürlich gebe es auch andere Faktoren, die kurzfristig zu einem Abbruch der Abschiebung führen könnten, wie etwa die Fluguntauglichkeit der Betroffenen, aktiver Widerstand der Abzuschiebenden oder die Einbeziehung der Öffentlichkeit in Abschiebeverfahren - diese seien aber im Verhältnis deutlich seltener, meint Kukovetz.

Kein Heimreisezertifikat bedeutet nicht Aufenthaltstitel
Bis die Verfahren zur Genehmigung eines Heimreisezertifikats abgeschlossen sind, kann es Jahre dauern. Wird ein Betroffener von seinem mutmaßlichen Heimatland abgelehnt, bedeute das jedoch nicht, dass er automatisch in Österreich eine rechtmäßige Aufenthaltsgenehmigung bekomme, erklärt Kukovetz. Zwar könne von Amts wegen eine Duldung erteilt werden, diese gelte jedoch nur für ein Jahr, und die Betroffenen müssten regelmäßig eine Verlängerung beantragen. Eine Duldung sei zudem nicht mit einer Arbeitsgenehmigung verbunden. "Die jahrelange Unmöglichkeit der Abschiebung ohne gleichzeitige Verleihung eines Aufenthaltsrechts wirft schon die Frage auf, was das für die Menschen, für den Staat Österreich und auch für die Gesellschaft bedeutet", so Kukovetz.

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