Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) findet keinen Gefallen am Vorschlag von AMS-Chef Johannes Kopf, Mindestsicherung für Flüchtlinge an einen bestimmten Wohnort zu knüpfen.
„Eine de-facto-Residenzpflicht in der Sozialhilfe lehnen wir ab“, erklärte Rauch am Sonntag gegenüber der „Presse“. Für eine Wohnsitzauflage oder Residenzpflicht, die anerkannte Flüchtlinge über einen längeren Zeitraum im ersten Bundesland halten soll, in dem sie Asyl bekamen, sind unter anderem die NEOS, der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) und – entgegen Parteilinie – der Präsident des Gemeindebundes, Johannes Pressl (ÖVP).
Schieflage bei Niederlassung der Flüchtlinge auf Bundesländer
Kopf hatte vorgeschlagen, die Länder könnten eine Vereinbarung schließen, die folgendes besagt: Nur jenes Bundesland, in dem während des Asylverfahrens der Wohnsitz lag, ist für die Mindestsicherung an Flüchtlinge zuständig. Würden sie dann beispielsweise von Tirol nach Wien ziehen, gäbe es dort kein Sozialgeld mehr. Die Flüchtlinge könnten keinen neuen Antrag stellen. Zu regeln wäre das laut Kopf über eine sogenannte 15a-Vereinbarung zwischen den Bundesländern.
Hintergrund der Forderung ist eine enorme Schieflage bei der Verteilung von Flüchtlingen und deren nachziehenden Familien. Der Großteil zieht nach Wien. Der Sozialminister würde das Problem gerne anders angehen: Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern und die Sozialhilfe bundesweit einheitlich regeln.
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