Demo zu Prozessstart
Nazi-Parolen: AfD-Höcke könnte Wahlrecht verlieren
Donnerstagfrüh ist in Halle der Auftakt zum Strafprozess gegen den deutschen AfD-Rechtsaußenpolitiker Björn Höcke (52) gestartet. Dem Thüringer Parteichef wird vorgeworfen, im vergangenen Dezember bei einer Versammlung den Nazi-Spruch „Alles für Deutschland“ verwendet haben, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis und sogar der Verlust des Wahlrechts. Hunderte Gegner des Politikers demonstrierten am Donnerstagvormittag vor dem Gerichtsgebäude.
Um 9.22 Uhr betrat Höcke gemeinsam mit seinen drei Anwälten den Gerichtssaal im Justizzentrum Halle (Bundesland Sachsen-Anhalt). Dort, wo die besonders schweren Fälle verhandelt werden. Die Fenster sind aus schusssicherem Glas, es gibt Sicherheitsschleusen mit Metalldetektoren, Überwachungskameras.
Verbotene Losung der SA
Dem Thüringer Parteichef wird vorgeworfen, Zeichen und Parolen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Der 52-Jährige soll eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben. Er soll gewusst haben, dass es sich dabei um einen verbotenen Ausspruch handelt.
„Halle gegen Rechts“
Hunderte Gegner des Politikers demonstrierten vor dem Gerichtsgebäude in Halle. Die Polizei sprach von rund 570 Personen. Alles sei sehr friedlich, es gebe keine Störungen. Unter anderem die Gruppen „Halle gegen Rechts“ und die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ hatten zu Versammlungen aufgerufen.
Zur Eröffnung des Prozesses waren neben Demonstranten auch viele Medienvertreter gekommen. Nach Angaben der Polizei lief der Betrieb am Gericht trotz der Versammlung normal.
Vier Verhandlungstage angesetzt
Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will Höcke als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Die Partei des früheren Geschichtslehrers wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Höcke hatte seine Wortwahl kurz vor Beginn des Prozesses verteidigt.
Der Strafrahmen in solchen Fällen reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Bisher sind vier Verhandlungstage angesetzt.
Das bedeutet der Prozess politisch für Höcke
Eine Sprecherin des Gerichts sagte zur „Bild“: „Wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt würde, dann könnte das Gericht zugleich aussprechen, dass er auch für eine Dauer von maximal fünf Jahren nicht mehr aktiv und passiv wahlberechtigt ist und gegebenenfalls auch keine öffentlichen Ämter bekleiden kann.“ Bedeutet: Höcke wäre nicht mehr wählbar, die AfD Thüringen bräuchte dann für die Landtagswahl am 1. September einen neuen Spitzenkandidaten.












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