Der Mediziner, der bereits zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden war und gegen das Urteil berufen hatte, darf nach einem neuerlichen Prozess weiter Patienten untersuchen. Der Burgenländer behält seine Lizenz.
Was muss sich die Frau nun denken, die unter Tränen ausgesagt hat, dass sich ein Arzt an ihr vergangen hat, während sie sich nach einer Darmspiegelung und medikamentöser Sedierung in der Aufwachphase befunden hat? Betatscht soll er sie haben, verschiedenste sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben – so die Erinnerung der Patientin.
Drei weitere Frauen hatten ähnliche Wahrnehmungen von sexuellen Handlungen gehabt, nachdem sie bei dem Mediziner in Behandlung waren. Weswegen der Angeklagte zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden war. Eine Nichtigkeitsbeschwerde und ein OGH-Urteil später wurde der Südburgenländer am Mittwoch bei der Neuauflage des Prozesses in Eisenstadt „im Zweifel“ freigesprochen.
Urteil nicht rechtskräftig
Die vier Assistentinnen des Mediziners stützten die Aussagen des Angeklagten. Nie sei er allein mit einer Patientin gewesen, hieß es unisono. Und: „Fast jeder hat gesagt, nachdem er aufgewacht ist: Ich habe so schön geträumt.“ Damit wurde vom Schöffengericht eingeräumt, dass es sich auch um sexuelle Fantasien hätte handeln können, die als Nebenwirkung des Sedativum im Raum standen. Der unbescholtene Arzt darf, wie bisher, weiter praktizieren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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