Wörtliche Übernahme aus Chats und Co: ÖVP-Ministerin Karoline Edtstadler will es verbieten, erfährt viel Gegenwind, aber auch Unterstützung. Der Koalitionspartner bleibt aber strikt bei seiner Ablehnung.
Karoline Edtstadler hat es nicht leicht. Die ÖVP-Verfassungsministerin sieht sich intensiver Kritik von Medien und politischen Gegnern ausgesetzt. Edstadler will das sogenannte „Zitierverbot“ aus laufenden Ermittlungsakten durchdrücken. Journalisten fürchten eine Einschränkung der Pressefreiheit.
Edtstadler versucht Kalmierung
Diese Woche gab es ein Hintergrundgespräch mit Edtstadler mit zahlreichen Vertretern wichtiger Medien. Die Ministerin war um Deeskalation und Beruhigung bemüht. Es gelang suboptimal. Sie bleibt jedoch dabei. Im Sinne der Beschuldigtenrechte, gegen „Verdachtsberichterstattung“ und Vorverurteilung.
Schon jetzt legendäre Sätze „Kriegst eh alles was du willst“, oder „Du bist die Hure der Reichen“ würden dann nicht mehr die Öffentlichkeit erstaunen. Edtstadler will hingegen die Persönlichkeitsrechte schützen. Die Menschenrechte.
Keine Schlagzeilen, keine Faksimile aus teils privaten Chats, um dem „Ruf der Straße zu folgen“. Vor allem sollen ganze Akten nicht auf Plattformen im Internet landen. Da widerspricht wohl niemand. Stattdessen will die ÖVP das deutsche Modell. Zitierverbot ja, aber Inhalte dürfen transportiert werden.
Schützenhilfe für die Ministerin
Doch warum sind die Grünen, die sonst so streng über die Menschenrechte wahren, so sehr gegen das Umschreiben von Inhalten? Aus dem Ministerium von Justizministerin Alma Zadic heißt es einmal mehr, man sorge sich beim Zitierverbot um die Pressefreiheit. „Mit den Grünen kommt das Verbot sicher nicht.“
Promianwalt Manfred Ainedter ist im Gegensatz zu anderen seiner Zunft absolut bei Karoline Edtstadler. „Man kann sehr wohl über eine Geschichte schreiben, aber nicht faksimilieren oder wörtlich zitieren. Da können manche Journalisten noch so schreien. Es wird damit die Unschuldsvermutung verletzt. Und die hat über allem zu stehen.“ Ermittlungsverfahren seien nicht öffentlich. Wenn die Akten immer wieder nach außen dringen, so wäre ein Zitierverbot das mindeste, was man tun könne. Das deutsche Modell wäre auch für Ainedter das richtige. „Wir brauchen eine klare Regelung.“
Verhandlungen nächste Woche
Norbert Wess, Verteidiger in clamorosen Fällen (Anm.: Fällen, die unter großem Medieninteresse standen) wie Buwog oder jetzt Benko/Signa, warnt ebenso vor medialer Vorverurteilung. Er würde die Problematik im Medienrecht ansiedeln. Verschärfung bei Verletzung von persönlichen und sensiblen Inhalten und Daten. Also höhere Strafen. Ainedter: „Ein guter Ansatz. Dennoch bleibe ich dabei. Es braucht ein Zitierverbot aus laufenden Ermittlungsverfahren.“
Es wird wohl nicht so schnell dazu kommen. Die ÖVP geht von der Verknüpfung des Zitierverbots mit der vom VfGH verordneten Reparatur des „Medienprivilegs“ bis 1. Juli ab. Es geht um Redaktionsgeheimnis und Quellenschutz bei Einhaltung des Datenschutzes. Hierzu gibt es nächste Woche weitere Verhandlungen. Die Regierungsparteien sind optimistisch, dass wenigstens hier eine Einigung gelingen wird.
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