Rechtsmittel gegen den Amtsverlust gibt es keine mehr. Außerdem werden Beamte und Vertragsbedienstete sofort vom Dienst suspendiert, wenn gegen sie wegen dieser Delikte Anklage erhoben wird - bei Streichung eines Drittels des Lohns.
"Wir ziehen die schwarzen Schafe sofort aus dem Verkehr", pries Heinisch-Hosek am Freitag in einem Hintergrundgespräch die Novelle, "solche Mitarbeiter haben im öffentlichen Dienst nichts verloren". Die Zeit, bis es zur Entlassung kommt, werde "praktisch halbiert". Als Frauenministerin freue sie besonders, dass Beamte bei sexuellen Übergriffen - auch im privaten Bereich - automatisch den Job verlieren. Die Zahl der Fälle, die von der Änderung betroffen sind, sei "zum Glück" nicht groß, Zahlen gibt es nicht.
Disziplinarverfahren oft "langwierig und problematisch"
Derzeit führt erst eine Verurteilung zu zwölf Monaten bedingt bzw. sechs Monaten unbedingt zum Amtsverlust. Das Strafmaß bleibt aber oft unter dieser Schwelle - womit die Disziplinarkommission am Zug ist, wo das Verfahren "langwierig und oft problematisch" sei. So etwa im Fall des Polizisten, der im Zuge der Kinderporno-Operation "Sledgehammer" zu vier Monaten bedingt verurteilt worden war.
Im Fall Bakary J. verstrichen zwischen Tat und Konsequenz sechs Jahre: 2006 wurde der Gambier bei einem Polizeieinsatz nach einem gescheiterten Abschiebungsversuch schwer verletzt. 2009 wurden die WEGA-Beamten zu bedingten Haftstrafen verurteilt - und erst 2012 nach langem Verfahren vor Disziplinar- und Disziplinaroberkommission sowie Befassung des Verwaltungsgerichtshofes entlassen.
"Damit ist jetzt Schluss", freute sich Heinisch-Hosek über ihre Einigung mit der Gewerkschaft über die "bahnbrechende" Neuerung. Sie wird im Zuge der Herbst-Dienstrechtsnovelle im Parlament beschlossen und soll mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten. Die Ministerin würde sich wünschen, "dass auch die Bundesländer ihr Dienstrecht verschärfen".
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